Liebe Frau Bader, Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt zum 31.12. dort arbeite ich in der elternzeit 20 Stunden. Mein neuer Arbeitgeber wird mich ab Januar mit 30Stunden anstellen. Muss ich meinen alten Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, wenn ich im Dezember Übergangsweise bereits auf Minijob Basis bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt werde? Herzliche Grüße franziska
von Feedshamila am 17.11.2017, 13:40