Hallo meine jüngere Schwester möchte mir beim einem Notar das alleinige Sorgerecht überschreiben falls ihr was zustoßen sollte. Allerdings bin ich nicht die Patin u der Vater hat auch das Sorgerecht nur der ist nicht wirklich für das Kind da. Der kleine hat mehr zu mir u meiner Mutter also deiner Oma mehr Bezug wie auf ihn u seine Eltern. Meine Frage also lautet wenn meiner Schwester mit mir zum Notar geht u mir das alleinige Sorgerecht überschreiben tut im Falle fals sie sterben sollte ist das dann gültig oder bringt das nichts weil da Vater Vorrang hat. Oder was muss meine Schwester tun damit ich es bekomme!? Wäre schön wenn ich eine Antwort bekommen würde.
LG josi
von
Josi84
am 04.07.2015, 12:06
Antwort auf:
Meine Schwester möchte mir das Sorgerecht für ihr Kind geben bei ihrem totesfall
Hallo,
solange der KV lebt, wird er im Zweifel das Sorgerecht bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2015
Antwort auf:
Meine Schwester möchte mir das Sorgerecht für ihr Kind geben bei ihrem totesfall
Nach ihrem Tod geht das alleinige Sorgerecht automatisch auf den Vater, der ja nun auch das gemeinsame hat.
Sie kann schreiben was sie will, beurkunden was sie möchte und dafür viel Geld zahlen. Es ist alles ungültig, sofern der Vater sich dem Sohn annimmt wenn ihr etwas zustößt.
Kinder sind nicht vererbbar.
Was sie tun kann ist den Kontakt fördern fördern und noch einmal fördern, damit das Kind eine gute Bindung zum Vater hat.
von
Sternenschnuppe
am 04.07.2015, 12:28