Guten Abend Frau Bader,
mein Sohn ist im Mai 2014 geboren und meine Elternzeit endet im Mai 2016.
Nun meine Frage, wenn ich im Febr./März oder April 2016 schwanger werden würde, mich dann auf der Arbeit wieder zurückmelden würde und direkt sagen würde das ich schwanger bin, rutsche ich dann trotzdem automatisch wieder in meinen Vollzeitvertrag rein.
Auch wenn ich sofort ins Berufsverbot gehen würde ( Jobbedingt).
Ich habe Angst das es da eine andere Regelung gibt wenn ich vorher schwanger werde und ich nicht automatisch ab Mai wieder in meinem Vollzeitvertrag bin obwohl ich ja dann nicht arbeite.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe.
Besten Dank
Linda Gross
von
Linda121
am 27.08.2015, 21:47
Antwort auf:
Meine Frage zum Elterngeld
Hallo,
der alte Vertrag lebt wieder auf. Alles gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Meine Frage zum Elterngeld
Wenn die Elternzeit endet, dann wird der alte Arbeitsverag wieder aktiv. Automatisch. Existiert dann ein BV gibt es den alten Lohn ( sofern noch keine Teilzeit schriftlich vereinbart wurde )
Du weißt aber, dass Du dann einige Nullrunden in der Berechnung fürs neue Elterngeld hast, oder ?
von
Sternenschnuppe
am 27.08.2015, 22:02
Antwort auf:
Meine Frage zum Elterngeld
Hallo,
vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Das heisst, ich müsste am besten erst kurz vor Anfang wieder schwanger werden? Also am besten im März oder April wenn es im Mai wieder losgehen würde? Dann hätte ich 2 Monate auf 0 Euro oder?
Lg
von
Linda121
am 28.08.2015, 08:07
Antwort auf:
Meine Frage zum Elterngeld
Ist ne Rechenfrage. Eine Schwangerschaft dauert bis zum Mutterschutz ja nur 8,5 Monate. Da man es erst bei 4+ etwa feststellt nur noch 7,5, also bleiben 7 Monate mit Gehalt und 5x 0€
Wenn ihr darauf angewiesen seid an gutes Elterngeld zu bekommen solltest Du erst arbeiten und dann schwanger werden, um die 12 Monate voll zu bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 28.08.2015, 09:29