Mein Kind soll im Juli 2015 kommen Wieviel Urlaub steht mir für 2015 zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mein Kind soll im Juli 2015 kommen Wieviel Urlaub steht mir für 2015 zu?

Hallo Frau Bader, ich werde im Juli 2015 mein Kind bekommen und würde gerne wissen, wieviel Urlaub mir für das Jahr 2015 zusteht wenn ich ein Jahresurlaub von 30Tagen habe. Ich würde gerne den Urlaub dann bevor ich die 6 Wochen vor der Entbindung nehme nehmen ist das möglich? DANKE

von barkingdogsw am 25.11.2014, 13:17



Antwort auf: Mein Kind soll im Juli 2015 kommen Wieviel Urlaub steht mir für 2015 zu?

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2014



Antwort auf: Mein Kind soll im Juli 2015 kommen Wieviel Urlaub steht mir für 2015 zu?

Mit 30 Tagen Jahresurlaub stehen dir pro Monat 2,5 Tage zu. Reicht dein Mutterschutz bis in den August, hast du 20 Tage. Reicht er bis in den September, sind es 22,5 Tage, die aufgerundet werden auf 23. Alles nur, wenn du direkt nach dem MuSchu in Elternzeit für den Rest des Jahres gehst. Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.11.2014, 15:36



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