Hallo, ich befinde mich in Elternzeit, möchte und soll aber in einem halben Jahr wieder zurück in meinen Job. Ich arbeite im Einzelhandel als filialleiterin und meine Arbeitszeit war eigentlich 10 std. täglich dafür aber nur 3,5 Tage die Woche. Nun hat unser Betriebsrat beschlossen die max. Arbeitszeit auf 8 std. pro tag zu kürzen, das würde bedeuten ich müßte 4,5 tage die Woche arbeiten und eine woche frühdienst ab 7:30 eine woche spätdienst bis 20:30. Ich möchte das nicht, ist wegen Betreuung meiner Tochter, die ist bei der bisherigen Lösung problemlos, würde aber bei der neuen Regelung schwierig werden. was kann ich tun? falls es zu sehr ins Detail ging und zu Individuell wird können sie mir vielleicht einfach sagen ob es ein neues Gesetz gibt der diese vorgehensweise für den Einzelhandel rechtfertigt. Vielen Dank MfG S.F.
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 12:53