Guten abend.
Ich habe eine Frage bezüglich der Lohnzahlung im Beschäftigungsverbot.
Und zwar bin ich seit dem 1.9 im Bv von meinem AG aus. Ich bin in der Gastronomie tätig und bis letzten Monat wurde auch immer pünktlich der Lohn gezahlt (laut Vertrag Ende des Monats, meistens aber schon ein paar Tage vorher). Jetzt ist es so das bis eben noch kein Lohn auf meinem Konto eingegangen ist und ich von einer Kollegin weiß, dass sie ihren Lohn schon seit gestern hat. Ich habe auch schon meinen Chef amgerufen und gefragt ob es Probleme im Lohnbüro gibt. Darauf sagte er nur, na wenn kein Geld da ist könnte er auch keinen Lohn zahlen, aber er denkt das am 4.10 mein Lohn drauf wäre.
Jetzt frag ich mich was dieses ganze Theater soll und warum er nicht pünktlich zahlt.
Haben Sie einen Tipp was ich machen kann wenn bis Dienstag kein Lohn eingegangen ist?
Vielen Dank für Ihre Mühe
von
Ecki1905
am 30.09.2016, 19:01
Antwort auf:
Lohnzahlung
Hallo,
natürlich muss Ihr Arbeitgeber auch Beschäftigungsverbot den vollen Lohn zahlen.
Das hat er aber ja nun nicht. Im Prinzip bleibt Ihnen nur, bis Anfang des Monats zu warten, wenn nach einer Woche der Lohn nicht da ist, würde ich ihm eine Mahnung schicken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2016
Antwort auf:
Lohnzahlung
Er hat die Begründung doch genannt: es ist bisher noch kein Geld da. Da musst du nicht rätseln.
Hast du deine Rechnungen immer alle pünktlich innerhalb der Frist bezahlt? Noch nie eine Mahnung bekommen?
Ich würde 14 Tage abwarten und dann schriftlich erinnern, aber freundlich.
Mitglied inaktiv - 30.09.2016, 19:33
Antwort auf:
Lohnzahlung
Und wer zahlt in der Zwischenzeit meine Miete und alle anderen Kosten?
Und wenn er andere AN in seinem Restaurant auszahlen kann, warum mich nicht? Schließlich kriegt er ja das Geld 1 zu 1 von der KK wieder und soviel ich weiß muss er erstmal in Vorkasse gehen
von
Ecki1905
am 30.09.2016, 19:41
Antwort auf:
Lohnzahlung
Du wirst doch nicht sagen, dass du keine 14 Tage überbrücken kannst? Es kann im Leben immer mal was anders laufen als gedacht, üblicherweise hält man 3-4 Monatsgehälter als Notreserve vor. Was machst du wenn deine Waschmaschine kaputt geht, dein Auto, PC oder dein Telefon?
Die Frage hast du ja beantwortet: du hast keinen Tag gearbeitet, dafür brauchte dein AG Ersatz, oder hatte Umsatzausfälle. Und nun beklagst du dich, obwohl der Monat noch nicht mal um ist. Dein AG muss dein Gehalt zunächst ohne dafür eine Arbeitsleistung erhalten zu haben, vorausbezahlen. Erst danach kann er die Erstattung beantragen. Wer bezahlt inzwischen seine Miete, deine Stellvertretung und all die anderen Kosten?
Mitglied inaktiv - 30.09.2016, 20:06
Antwort auf:
Lohnzahlung
Mein AG hat mich ins Bv geschickt weil er keinen Schwangeren gerechten Arbeitsplatz für mich hat.
Und mich hier blöd von dir anfahren zu lassen, muss ich auch nicht. Desweiteren war die Frage nicht an dich gerichtet und ich werde einen Teufel tun hier noch mal etwas zu fragen, wenn man solche Antworten erhält. Dann geh ich lieber zum Anwalt in meiner Stadt oder belese mich im Internet.
Echt das letzte von dir
von
Ecki1905
am 30.09.2016, 20:21
Antwort auf:
Lohnzahlung
Immerhin ist immer noch September, und damit ist die Zahlung noch gar nicht wirklich in Verzug. Er schuldet dir den Lohn erst NACH Ablauf des Monats, also frühestens morgen, oder ab Montag. Außer es ist im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart. Den kenne ich aber nicht.
Wenn der Arbeitgeber nur mit einem Monatslohn rückständig ist, wirst du bei Gericht auf Unverständnis stoßen. Eine solche Klage wäre unverhältnismäßig. Aber bevor du klagst, musst du selbstverständlich erst abmahnen.
Ich finde das absolut kleinkariert, dass du hier solche Geschütze auffährst, nur weil du nicht am selben Tag Lohn erhalten hast wie deine Kollegin.
Mitglied inaktiv - 30.09.2016, 20:30
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Lohnzahlung
Ich kann es mir aber nicht leisten auf 2 oder mehr Gehälter zu warten. Im Vertrag steht die Lohnzahlung wird am Ende eines laufenden Monats geleistet. Also ist er morgen damit im Verzug.
Desweiteren werde ich mir mit Sicherheit nicht noch mehr von ihm gefallen lassen.
Und ob und welche Schritte ich einleiten werde, das lass mal meine Sorge sein.
Ich habe hier lediglich um Rat gefragt und werd gleich als kleinkariert hingestellt. Ich glaub es geht noch
von
Ecki1905
am 30.09.2016, 20:46
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Lohnzahlung
Die Lohnklage dauert in der Regel 3 bis 4 Monate, bis dahin hat dein AG ohnehin schon gezahlt.
Das wäre der Rechtsweg.
Mitglied inaktiv - 30.09.2016, 20:49
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Lohnzahlung
Ecki, lass Dich nicht ärgern. Total daneben ist nicht Deine Frage sondern die bisherige Beantwortung. Dir steht Dein Geld zu und gut. Du hast hier schließlich kein Theater gemacht sondern nur die Was-Wäre-Wenn-Frage gestellt - völlig Legitim. Mich würde es auch irritieren, wenn Kollegen bereits ihr Geld erhalten haben und ich selbst nicht. Klar, man sollte Reserven haben und solche Zeiten überbrücken können aber Dein Geld steht Dir dennoch pünktlich zu, auch im BV. Was Du auf jeden Fall bei Überfälligkeit tun solltest ist nachweisbar anmahnen.
@ Uriah
Gretchenfrage - Die Fragestellerin soll Reserven haben, der Arbeitgeber wohl nicht..? *lach * Verzichte auf Beantwortung :-D
Mitglied inaktiv - 30.09.2016, 21:16
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Lohnzahlung
Danke hubbelbubbel :)
von
Ecki1905
am 30.09.2016, 21:34
Antwort auf:
Lohnzahlung
Sie gönnt keinem ! ein BV und sieht sofort rot.
Und ne, Uriah, wie immer, ich reagiere nicht auf Dich und will keine PN.
Auch zu geil, erst unterstellt Sie dass jeder mal ne Mahnung bekommt und Dinge zu spät zahlt, eine Antwort weiter soll man aber 3-4 Monatsgehälter unterm Kissen haben.
Zur Frage:
Wenn es Dienstag nicht da ist, was ich wegen dem Feiertag nicht glaube, dann schriftlich anmahnen per Mail oder Einschreiben.
Und Frist setzen eine Woche.
Selbst aktiv werden und entweder bei der Bank um kurzfristige Dispoerhöhung bitten, oder Vermieterin und andere vorwarnen und um Verständnis bitten.
Mehr kannst Du leider erst einmal nicht machen.
von
Sternenschnuppe
am 30.09.2016, 21:42
Antwort auf:
Lohnzahlung
Wie bist du denn drauf?
Gerade in der Gastronomie haben die Angestellten ja so hohes Einkommen, dass sie massig Geld zur Seite legen können.
Und wenn Waschm oder Telefon kaputt gehen, muss man das nicht sofort erneuern, wäscht halt zu aller Not bei Freunden, aber Miete sollte man wohl zahlen...
von
Tini_79
am 30.09.2016, 22:15
Antwort auf:
Lohnzahlung
1. Der AG hat ihr gestern den Lohn noch gar nicht geschuldet! Da redet sie schon von rechtlichen Mitteln.
2. Sie hatte sich bereits beim AG beschwert!
3. Selbst wenn der AG weiter zögern würde, kann man wegen nur EINES ausstehenden Lohns kaum eine Lohnklage erwirken.
4. Eine Lohnklage dauert üblicherweise 3-4 Monate, da müßten aber vorher mehr als 1 Monatslohn ausstehen und vorab abgemahnt worden sein.
5. Für solche Fälle - die jedem mal passieren können - braucht man Rücklagen.
6. Auch die Bank oder das Lohnbüro können an einer verzögerten Lohnzahlung beteiligt sein, solche Pannen passieren eben.
7. Würdest du schon am 30.9. in der Lohnabrechnung anrufen, weil dein Gehalt noch nicht da ist? Damit macht man sich doch lächerlich.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 08:55
Antwort auf:
Lohnzahlung
Mal ehrlich, lächerlich macht eher derjenige sich, der jemanden der im Gastrobereich arbeitet sagt, er soll Rücklagen bilden. Es gab nicht Umsonst die Einführung des Mindestlohnes.
Rücklagen kann man bilden wenn man am Ende des Monats noch was übrig hat. Ich habe selbst lange genug im Küchenbereich gearbeitet um zu wissen, wenn da am Ende des Monats noch was übrig bleibt, dann nur weil man einen Partner hat der selbst gut verdient. Ansonsten kann man froh sein wenn das Geld überhaupt für den einen Monat langt. Ich kenne nämlich nicht wenige die noch aufstocken mussten, oder einen Zweitjob hatten.
Ich stimme Dir zu das der AG gestern noch Zeit hatte. Ab heute müsste der Lohn aber auf jeden Fall da sein. Den auch der AG hat entsprechende Rücklagen zu bilden um die Gehälter zahlen zu können - pünktlich! Und man kann sich auch nicht mehr mit Bankzeiten usw herausreden.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 09:04
Antwort auf:
Lohnzahlung
Wenn sonst fast 2 Jahre lang jeden Monat bis spätestens den 28. des laufenden Monats der Lohn gezahlt wurde, ist es wohl mein gutes Recht nachzufragen. Zumal ich mir sowas anfang der Woche schon denken konnte.
von
Ecki1905
am 01.10.2016, 09:07
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Lohnzahlung
Genau wie Privatleute sind auch Gastronomen manchmal vorübergehend oder länger zahlungsunfähig. Und dann? Privat hat man meistens ein gleichbleibendes Einkommen, aber der Gastronom ist ja extrem von der Saison abhängig. Und wir haben jetzt nicht mehr Hochsaison.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 09:46
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Lohnzahlung
Wenn er jetzt schon kein Geld mehr hat, direkt wo die Hochsaison geendet hat, dann müsste ein solcher Gastronom wohl über den Konkursantrag nachdenken. Ansonsten macht er sich ab jetzt spätestens eh strafbar.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 10:06
Antwort auf:
Lohnzahlung
Bis jetzt ist kein Geld drauf.
Und so schlecht scheint es ihm ja nicht zu gehen bei insgesamt 4 Restaurants, er fährt einen dicken Porsche und sie den neusten bmw, dazu kommen noch mindestens 4x im Jahr Urlaube in der ganzen Welt und Kreuzfahrten. Die große Tochter macht ein Auslandsjahr in Australien und die kleine geht auf eine Privatschule.
Also muss er mir nicht sagen das kein Geld da wäre
von
Ecki1905
am 01.10.2016, 11:03
Antwort auf:
Lohnzahlung
Das passiert ja auch häufiger, dass Schwangere wegen Insolvenz des AG gekündigt werden. Auch dann bleiben häufig Lohnzahlungen verspätet oder erst mal ganz aus, bis das Kündigungsverfahren durch ist.
Man kann einfach nicht davon ausgehen, dass im Leben immer alles glatt geht und alle anderen super pünktlich ihre Überweisungen tätigen (können).
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 11:41
Antwort auf:
Lohnzahlung
Uriah,
ein Unternehmer hat sicherzustellen dass er das Gehalt seiner Mitarbeiter pünktlich bezahlen kann. Ob nun dafür gearbeitet wurde, oder der AN krank war oder ggf. sogar ein BV (für dass er ja sogar den Lohn erstattet bekommt).
Ich als AN kann darauf vertrauen dass ein seriöser Unternehmer seinen Finanzen so strukturiert, dass er o. g. Szenarien überstehen/überbrücken kann.
Dafür gibt es unzählige Methoden den Cash-Flow eines Unternehmens zu berechnen, kilometerweise Bücher und Lehrmaterial. Und die gibt es eben nicht nur einfach so, sondern genau, damit ein Unternehmen (egal welcher Größe) seinen Zahlungsfähigkeit sicherstellen kann.
Ein AN hat einen besonderen Schutz u. a. auch was die pünktliche Lohnzahlung angeht. Eben genau auch deshalb, weil Vermieter, Gasversorger, Telefonanbieter etc. nicht auch warten bis der AG des Vertragspartner mal die U2-Umölage bekommen und ausgezahlt hat.
Wo würde das denn hinführen?
Ergo: Ein Unternehmer weiß/muss wissen wie er seine Zahlungsströme so leitet, dass er auch neben/nach der Hochsaison seine Gehälter sicherstellen kann.
Gruss
D
von
desireekk
am 02.10.2016, 15:06
Antwort auf:
Lohnzahlung
Hallo.
Ich hoffe doch, das dein Geld was dir zusteht wie jedem anderen AN-ist inzwischen auf deinem Konto angelangt. Ansonsten sage ihm, das du weitere Schritte einleiten wirst,setz ihm eine Frist bis wann du das Geld erwartest... um an dein Geld zu kommen.
Dazu hast du alles Recht!
Manche Antworten hier bringen mich unglaublich zum staunen... ernsthaft sollte man mehrere Monatsmieten auf dem Konto haben für Notfälle... soll ich mich jetzt kaputtlachen oder dich für total daneben befinden? Wenn jemand im BV ist bekommt derjenige weiter sein normales Gehalt...fertig, obs manchen gefällt oder nicht! Ich denke solche Schreiber wohnen noch bei Mami und wissen es nicht besser...
Ich war auch mal in dieser Situation...allerdings nicht während des BV, aber das Erwähnen weiterer Schritte hat gewirkt und das Geld war am Nachmittag des nächsten Tages auf meinem Konto...
junima
von
junima2011
am 03.10.2016, 16:54