Hallo, meine Frage ist evtl. etwas komplizierter. Also folgendes, ich muß mich ab Mitte Mai über meinen Mann familienversichern bei der KK lassen, da meine Elternzeit ausläuft und ich aber wieder schwanger bin. Ich arbeite auf 400 Euro Basis. Jetzt meine Frage, habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld (oder nur die 210 Euro von der BVA), bzw. muß mein AG in den Mutterschutzfristen mein Gehalt weiter zahlen. LG Anja
Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 21:55