Hallo,
Zu meiner Frage. Wie verhält es sich.
Ich bin noch bis August 2018 in Elternzeit. Arbeite ab September 2016 mit einer befristeten Teilzeitstelle bis zum Ende der Elternzeit im öffentlichen Dienst. Nach Ablauf der Elternzeit 2018 kann ich meinen alten unbefristeten Vertrag wieder aufnehmen. Wie verhält sich wenn ich während der
Elternzeit also während der Teilzeitarbeit wieder schwanger werde. Bekomme ich im Bv zb den Lohn der teilzeitstelle ganz ausgezahlt und wird daran auch das Elterngeld berechnet? Wie lange müsste ich arbeiten um Anspruch auf Elterngeld und Lohn im Bv zu bekommen?
Mfg
von
Sassi8819
am 15.09.2016, 06:48
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot + Elterngeld
Hallo,
1. Ja, TZ-Lohn
2. Ab dem ersten Tag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot + Elterngeld
Solltest du ein Beschäftigungsverbot erhalten, würdest du das Entgelt bekommen, welches du auch bekommen würdest wenn du arbeiten würdest. Also bis zum Ende deiner Elternzeit wäre das dann das Teilzeitentgelt.
Das Elterngeld wird aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz ermittelt. Hattest du kein Einkommen, erhältst du nur den Grundbetrag. Ansonsten, je mehr Monate (in dem Bemessungszeitraum) du Entgelt erhalten hast umso höher ist das Elterngeld.
Wieso gehst du davon aus, dass du im Falle einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen würdest?
von
chrissicat
am 15.09.2016, 11:50
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot + Elterngeld
Danke für die Antwort. Komme aus der Pflege und speziellen Bereich. Damit wäre das Bv vorprogrammiert.
Heißt also um so länger ich erstmal Geld verdiene umso höher wird das Elterngeld ausfallen? In dem Fall am besten 12 volle Monate arbeiten gehen richtig?
Mfg
von
Sassi8819
am 15.09.2016, 12:57
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot + Elterngeld
Richtig, am meisten Elterngeld bekommst du, wenn du mind. 12 Monate vor dem Mutterschutz ein Einkommen hattest.
Das Beschäftigungsverbot in der Pflege ist nicht zwingend. Dein Arbeitgeber könnte dich für die Zeit der Schwangerschaft auch in einen anderen Bereich (z.B. Verwaltung) versetzen.
von
chrissicat
am 15.09.2016, 13:50