Liebe Frau Bader ,
Ich befinde mich noch in elternzeit für meine Tochter. Ich habe meine elternzeit vorzeitig beendet um wieder teilteit anzufangen zu arbeiten. Nun ist dies alles schon abgewickelt mit dem Arbeitgeber (1.arbeitstsg steht schon fest) nun habe ich von einer neuen ss erfahren wobei mir gleich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde wegen einer Risiko-ss genau wie bei meiner Tochter zuvor auch. Nun meine Frage... Da meine elternzeit ja vorzeitig beendet ist und mein erster Arbeitstag schon festgelegt war, steht mir das Gehalt während des Beschäftigungsverbots trotzdem zu? Auch wenn ich meinen ersten Tag noch nicht antreten könnte?
Vielen Dank für Ihre Antwort :)
von
Jennifer1818
am 05.03.2015, 06:09
Antwort auf:
Kurz vor "wieder" arbeitseinstieg schwanger mit Beschäftigungsverbot
Hallo,
dann haben Sie Anpruch auf vollen Lohn.
Anders, wenn Sie von der SchwS wussten und die EZ beenden haben, um vollen Lohn zu erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2015
Antwort auf:
Kurz vor "wieder" arbeitseinstieg schwanger mit Beschäftigungsverbot
Hallo
Lass Dir vom Frauenarzt bestätigen wann er die Schwangerschaft feststellte.
Dann sehen sie dass erst die Verkürzung und dann die Schwangerschaft kam.
Wenn alles unterschrieben ist, dann bekommst Du den Lohn.
Warst Du bei Unterschrift schon schwanger ?
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2015, 07:14
Antwort auf:
Kurz vor "wieder" arbeitseinstieg schwanger mit Beschäftigungsverbot
Ja, bzw ich und aber auch kein Arzt wussten davon. Habe es echt hinterher erfahren. War auch danach das erste mal beim Arzt der mir die ss bestätigte.
von
Jennifer1818
am 05.03.2015, 08:02