Hallo Frau Bader ich habe bei meinem akt. AG EZ bis Nov 2012 angemeldet ... habe ihm auch schon mitgeteilt, dass, wenn ich eine Betreuung für meine Kleine finde, ich auch gerne wieder in TZ arbeiten möchte. Nun hat sich dort das Betriebsklima erheblich verschlechtert und ich werde mir wahrscheinlich was neues Suchen. Angenommen ich möchte in der Elterzeit kündigen und bei einem anderen AG anfagen, welche Kü-fristen müsste ich dann beachten? Muss ich den AG informieren, dass ich woanders einen 400 Eur Job ausübe? lg
von mimiblue am 13.04.2011, 01:25