Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

Ich möchte in Elternzeit gehen eigentlich für zwei Monate doch es hat sich kurzfristig eine Möglichkeit ergeben, mich beruflich besser zu stellen und kann somit nur einen Monat war nehmen, nun zu meiner Misere. Der neue Arbeitsbeginn ist der 1.3.2017 durch die 7 Wochen Ankünigungsfrist ist es mir also erst zum 15.1.2017 möglich in elternzeit zu gehen, es heißt ja das man während der Elternzeit nicht kündigen kann bzw nur mit einer Frist von 3 Monaten. Danach kündigen ist aber auch nicht möglich da zwischen dem 15.2.2017 ind 1.3.2017 keine 14 Tage liegen die ich aber an kündigungsfrist habe. Ein Aufhebungsvertrag ist ebenfalls nicht möglich da mein Chef ein Ar...... Ist und ich ihn zudem noch verklagen muss auf Grund von nicht gezahlten Lohn Leistungen die nicht unerheblich sind sonst würde ich drauf verzichten. Habe ich noch eine andere Möglichkeit oder muss ich auf die Elternzeit verzichten, denn den neuen Arbeitgeber würde ich ungern fragen. Mit freundlichen grüßen

von Mondeo am 21.10.2016, 21:22



Antwort auf: Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

Hallo, sorry, verstehe die Frage nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

Vorsicht! Den Chef so zu bezeichnen, ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund sogar während der Schwangerschaft und in der Zeit bis 4 Monate nach der Geburt. Das ist ein absolutes No-Go!

Mitglied inaktiv - 23.10.2016, 13:32



Antwort auf: Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

Ich hätte gern gewusst ob ich auf die Elternzeit verzichten muss damit ich fristgerecht zum 1.3.17 meine neue Stelle antreten kann oder es eine andere Möglichkeit gibt zu kündigen ?

von Mondeo am 24.10.2016, 11:35



Antwort auf: Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

Hallo, man kann auch innerhalb der Elternzeit jederzeit kündigen. Diese Frist von 3 Monaten muß nur eingehalten werden, wenn man exakt zum Ende der Elternzeit kündigen will. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann möchtest Du vom 15.12.16 bis einschließlich 14.02.17 in Elternzeit gehen. Das ist noch möglich, wenn Du diese jetzt gleich bis spätestens Mittwoch dem Arbeitgeber mitteilst. Und dann kündigst Du mit der normalen Kündigungsfrist die Du hast bis 28.02.17. Dies kannst Du jederzeit auch wenn Du Dich in Elternzeit befindest. Grüße

von Nelie1113 am 24.10.2016, 12:03



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