Hallo,
Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist.
Mein Arbeitsvertrag hat am 01.07.2016 begonnen.
In meinem Arbeitsvertrag steht drin das die Kündigungsfrist nach dem im Manteltariflichen Bestimmungen vorzunehmen ist.
Nun ist es so das mein Arbeitsvertrag voll mit solchen Ausdrücken ist das dieses oder jenes nach tarifliche Bestimmungen sein soll, mein Arbeitgeber jedoch nicht nach Tarif bezahlt.
Muss ich dann die Kündigungsfrist von 4 Wochen überhaupt einhalten? Weil Sie halten sich ja auch nicht nach dem was im Arbeitsvertrag steht.
Und wenn ich mich an die 4 Wochen halten muss, ist das dann so das ich dann jetzt zb. am 25.9.2017 die Kündigung abschicke und das Arbeitsverhältnis Zim 31.10.2017 endet und ich somit die neue Stelle am 01.11.2017 antreten kann oder kann ich auch einfach morgen kündigen und zähle dann 4 Wochen weiter und könnte somit schon am zb. 09.10.2017 die neue Stelle beginnen?
Tut mir Leid für dieses Wirrwarr aber ich hoffe man versteht es.
Viele Grüße
von
_19Steff79_
am 05.09.2017, 01:08
Antwort auf:
Kündigung und Kündigungsfrist
RUB!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2017
Antwort auf:
Kündigung und Kündigungsfrist
An die Kündigungsfrist musst du dich halten!
Da du nicht schreibst um welchen Manteltarifvertrag es geht, ist eine konkrete Antwort nicht möglich. Es kommt darauf an, was genau in dem anzuwendenden Tarifvertrag steht.
Wenn dort beispielsweise steht "4 Wochen zum Monatsende", dann wäre jetzt dein frühstmögliches Austrittsdatum der 31.10.2017.
von
chrissicat
am 05.09.2017, 20:56
Antwort auf:
Kündigung und Kündigungsfrist
Hallo und danke für deine Antwort.
Das ist der Tarif im Sicherheitsgewerbe in NRW aber mein Arbeitgeber hält sich ja überhaupt nicht an den Tarif.
Er zählt nicht nach Tarif und wir bekommen auch keine Zuschläge.
LG
Steffi
von
_19Steff79_
am 05.09.2017, 21:13
Antwort auf:
Kündigung und Kündigungsfrist
In meinem Arbeitsvertrag ist nichts fest beschrieben. Dort steht nur drin nach den tariflichen Bestimmungen. In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch nicht ob zum 15. oder zum 1.
von
_19Steff79_
am 05.09.2017, 21:15
Antwort auf:
Kündigung und Kündigungsfrist
Zu wann du kündigen kannst, ist ebenfalls im Tarifvertrag geregelt. Wie die Kündigungsfrist ist, hängt - entsprechend dem Tarifvertrag - aber auch von deiner Beschäftigungsdauer. (Seit wann arbeitest du schon bei deinem Arbeitgeber?)
Du schreibst von einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wenn dies so zutreffend ist, dann sind dies - entsprechend dem Tarifvertrag - 4 Wochen zum Monatsende.
Ich kenne deinen Vertrag nicht im einzelnen. Möglicherweise wendet dein Arbeitgeber nur Teile des Tarifvertrages an? Wenn arbeitsvertraglich jedoch auch die tarifliche Zahlung geregelt ist, aber nicht erfolgt, dann solltest du diese schriftlich einfordern bzw. du könntest dann die korrekte Vergütung gerichtlich geltend machen. Dann würde dein Arbeitgeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
Aber wie gesagt, ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht im Einzelnen und kann dies somit nicht beurteilen.
von
chrissicat
am 06.09.2017, 05:15
Antwort auf:
Kündigung und Kündigungsfrist
Nur weil Ihr AG sich in Bezug auf die Kündgungsfrist im Vertrag auf die tariflchen Bestimmungen bezieht, heißt es nicht, dass nicht für Gehalt etc. andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Das haben Sie mit dem Vertrag unterschrieben und Ihrem un-tariflichen Gehalt zugestimmt.
Ich würde fast davon ausgehen, dass der 31.10.2017 als nächster Austrittstermin fungiert. Wenn Sie einen neuen Job haben, dann kündigen Sie doch zeitnah, so sehen Sie, ob die Kündigung akzeptiert wird.
Alternativ: Einfach mit dem AG REDEN und NACHFRAGEN ;).
von
Kristiiin
am 06.09.2017, 11:31