Sehr geehrte Frau Bader, hatte nach der Geburt meines Sohnes (04.11.12) 3 Jahre Elternzeit. Nun habe ich Mitte Juli zum 03.11.2015 gekündigt, da ich nicht mehr dort Arbeiten kann/möchte. Jetut hat mir mein Arbeitgeber eine Kündigungsbestätigung zurückgeschickt mit dem Wortlaut "wir bestätigen die Kündigung v Ihrem Arbeitsverhältnis zum 03.11.2015, vorsorglich zum 30.11.2015." Nun meine Frage: Wie sind genau sind die Kündigungsfristen? - meinte 3 Monate zum Ende der Elternzeit - sind ausreichend. Darf er das - vorsorglich zum 30.11.2015???? Über eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichnen Grüßen ni24
von ni24 am 04.08.2015, 08:35