Hallo Frau Bader, mein Mann hat Elternzeit vom 22.12.2014 bis 21.02.2015. Er möchte seine Anstellung zum 28.02.2015 kündigen. Laut Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Kann er fristgerecht kündigen, oder verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund BEEG §19? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 19.12.2014, 14:46