Sehr geehrte Fr. Bader,
mein Mann hat jetzt eine Ausbildung als Obersekretäranwärter angefangen, d.h. als Beamter ist er jetzt privat versichert, wir überlegen ob wir unsere Tochter auch mit privat versichern. Wie sieht es aber dann aus, wenn sie mal
krank ist und ich (gesetzl. versichert) zu Hause bleiben muß, bekomme ich
dann trotzdem die 67% Krankengeld von der Krankenkasse?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freunlichden Grüßen
sandy
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 21:57
Antwort auf:
Krankentagegeld
Hallo,
1. Sie haben da kein Wahlrecht. Sie muss über den versichert werden, der mehr verdient
2. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2009