Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine spezifische Frage: Ich bin seit November 2016 im Krankengeld ( wäre aber arbeitslos, mein Vertrag endete und ich bin ins Krankengeld gegangen) und habe Angst, dass durch die Schwangerschaft ich da rausfalle. Ich bin wg psych. Probleme krank geschrieben und mache mir Sorgen, dass die Krankenkasse da einen Strich durchziehen kann. Mich würde ja auch schwanger keiner Einstellen. Ab wann muss ich denn die Krankenkasse darüber unterrichten? Habe ich eine Pflicht dazu? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von
Goldie33
am 27.02.2017, 08:24
Antwort auf:
Krankengeld Schwanger ?
Hallo,
die Krankenkasse erfährt es doch, spätestens bei der Abrechnung des Gynäkologen, sowieso.
An Ihrem Status ändert sich erst einmal nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Krankengeld Schwanger ?
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Sobald Du wieder gesund bist meldest Du Dich arbeitslos, man kann auch schwanger arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 27.02.2017, 08:32
Antwort auf:
Krankengeld Schwanger ?
Es geht um die Frage ob ich meine Krankenkasse von der Schwangerschaft berichten muss? Ich bin ja wg einer anderen Diagnose AU geschrieben.
von
Goldie33
am 27.02.2017, 08:47
Antwort auf:
Krankengeld Schwanger ?
Deine KK erfährt doch automatisch von der Schwangerschaft, sobald du beim Gynäkologen warst, oder wo soll er das abrechnen?
Die Schwangerschaft hat nichts mit dem Krankengeld zu tun, allerdings zählt es auch nicht fürs Elterngeld.
von
sternenfee75
am 27.02.2017, 09:11