Hallo Eine Frau wurde in zwei Verfahren zweimal zu einem Ordnungsgeld verpflichtet. Einmal mit Verhandlung, einmal ohne. Es steht geschrieben dass sie auch die Verfahrens und Gerichtskosten zu tragen hat. Können Sie mir sagen um welche Höhe sich diese drehen und ob sowas bei H4 gar gestundet wird ? Kann der Vater sich die Kosten seines Anwaltes wiederholen, da er ja "gewonnen" hat ?
von Sternenschnuppe am 27.05.2015, 10:32