komisch wie die denken vom jobcenter -.-

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: komisch wie die denken vom jobcenter -.-

hallo.. ich weiß nicht an wenn ich mich noch wenten kann , ich versuch es mal bei ihnen vill können sie mir ein tipp geben .. es geht darum das ich allein erziehend bin und zwar ein freund hab aber der knapp 90 km weit weg wohnt ,er kommt zwar so gut wie es geht zu uns und am Wocheende aber halt auch nicht immer ... Jetzt haben die vom Jobcenter mir das Geld gestrichen fürs allein Erziehung .. also fällt mir Geld für den kleinen da der Vater kein Unterhalt zahlen kann. meie frage kann mann da was machen ?

von Babybouh12 am 21.03.2013, 16:43



Antwort auf: komisch wie die denken vom jobcenter -.-

Hallo, vorsichtshalber mal Widerspruch einlegen u erklären, dass getrennt Haushaltsführung vorliegt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



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Ist Unterhaltsvorschuss beantragt ? Woher wissen sie denn vom Freund, vor allem wenn der nur ab und an da ist ? Widerspruch einlegen, am besten morgen noch !

von Sternenschnuppe am 21.03.2013, 18:02



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war natürlich bei dem unterhalvorschuss kasse die haben angegeben das .. wir in einer paarbeziehung leben, und er so gut wie es geht da ist, un er in der ausbildung ist.deshalb kein unterhaltvorschuss möglich ist .. darauf hat der jobcenter auch so reagiert

von Babybouh12 am 21.03.2013, 18:43



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Ist dein Freund der Kindsvater? Wieviel hat er vor der Ausbildung verdient? Hat er je Unterhalt gezahlt? Wie lange hast du den Vorschuss erhalten?

von Pamo am 22.03.2013, 08:33



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Ist Dein Freund der Vater ? Dann bist Du nicht alleinerziehend, ihr wohnt nur getrennt

von Sternenschnuppe am 22.03.2013, 10:33



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Ja er ist der vater.. aber wir wohnen nicht zusammen bin dir meiste zeit alleine deshalb versteh ich nicht wie die vom jobcenter da einfach sagen kann wir streichen ihnen das geld da ein vater da ist !! Er hat vor der ausbildung nichts verdient und unterhalt zahlt er auch nicht ..da er des mit dem ausbildungsgeld (( nicht viel ca 700 euro + ausgaben wie führerschein usw nicht zahlen kann )) des einzigste was ich an geld bekomm ist 300 elterngeld und 180 kindergeld ... also gibt es für mich 480 zum leben fürs kind und mich .. muss davon knapp 30 noch für miete zahlen und geht auch bischen was vom geld weg weil die vom jobcenter mir die miet kation vorgestreckt hat und ich es nach zahlen muss &, strom selber das heiß am schluß bleibt weniger wie 400 übrig für uns beide...

von Babybouh12 am 22.03.2013, 10:58



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Dein Freund und Kindsvater hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Wie wäre es mit einem Nebenjob, damit er Kindesunterhalt zahlen kann?

von Pamo am 22.03.2013, 12:16



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In erster Linie ist der Vater euch gegenüber Unterhaltsverpflichtet, nicht der Staat. Kann der Vater nicht zahlen, oder will es nicht (das er Führerschein machen will ist nett und schön, zählt aber als "privates Vergnügen", dann müßt ihr Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann springt das JA erst einmal ein. Die werden sich aber später das Geld dann von dem Vater wiederholen.

Mitglied inaktiv - 22.03.2013, 12:20



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Unterhaltsvorschuss gibt es doch aber nicht , wenn man gar nicht getrennt ist. Und er kümmert sich dann ja auch am WE etc. Von daher ist sie rechtlich gar nicht alleinerziehend, sie wohnt nur nicht mit dem Vater zusammen. Wie weit wohnt er denn weg ? Wieso zieht ihr nicht zusammen, dann kann man Miete reduzieren und er sucht sich noch einen Nebenjob.

von Sternenschnuppe am 22.03.2013, 14:25



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er wohnt knapp 100 km weg, ja zusammen ziehen haben wir uns auch überlegt aber erst wen er ausgelernt hat. Nebenjob gut und schön aber er arbeitet schon den ganzen tag ist meistens um 7 oder 8 daheim. und dann ein nebenjob ?? dann sieht er den kleinen kaum bez nie und können nichts unternehmen ist ja auch blöd -.-

von Babybouh12 am 29.03.2013, 19:59



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