Hallo Frau Bader, Ich bin 33 Jahre alt und mache zur Zeit nochmal eine Ausbildung in einer Kommunalverwaltung. In dieser Kommune (Verbandsgemeinde) geht meine 3-jährige Tochter auch in den Kindergarten, obwohl wir in einer anderen Stadt wohnen. Den Platz hat mir damals die Verwaltung zur Verfügung gestellt, als ich mit der Ausbildung dort begonnen habe. Auch die anderen Mitarbeiter der Verwaltung haben Ihr Kinder in den Kindergärten der Verbandsgemeinde, unabhängig von ihrem Wohnort, das wurde dort immer so gehandhabt. Nun bin ich unerwartet nochmal schwanger geworden und werde nächstes Jahr für ein Jahr in Elternzeit gehen. Meine Ausbildung kann ich danach einfach fortsetzen, das ist alles geklärt. Von der Abteilung, die die Kindergartenplätze vergibt, wurde nun angedeutet, der Kindergartenplatz könnte wegfallen, da ich ja nach der Geburt erstmal in der Verbandsgemeinde nicht arbeite und auch in der Gemeinde nicht wohne. Meine Frage ist nun: habe ich irgendeinen rechtlichen Anspruch, den Platz für meine Tochter zu behalten? Ich weiß, wir haben in der Gemeinde theoretisch keinen Rechtsanspruch auf einen Platz, da wir nicht dort wohnhaft sind. Aber da meine Tochter nun schon 1 1/2 Jahre in diesen Kindergarten geht und ich ja weiter angestellt bei der Verbandsgemeinde bin, habe ich da rechtlich irgendwas in der Hand? Ich werde natürlich noch einmal das Gespräch suchen und darauf hoffen, dass sie mir aus Entgegenkommen den Platz nicht wegnehmen. Aber mich würde interessieren, ob er mir in irgendeiner weise zusteht. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Menixe am 21.09.2017, 19:08