Frage: Kinderärztin

Hallo wir leiblichen eltern von unserem sohn 1 jahr alt ist bei pflegeeltern wir kommen mit den pflegeeltern überhaupt nicht klar und sie war bei der kinderärztin und hat sich ein krankenschein erzwungen für unseren sohn und meinte zur kinder ärztin den brauch sie um den besuchskontakt ausfallen zu lassen uns kommt es vor als ob sie unseren sohn behalten möchte haben auch schon gerichtsverfahren deswegen unsere frage ist eigentlich nur ob die kinderärztin uns auch berichten darf über die gesundheit unseres sohnes wir haben geteiltes sorgerecht ein teil wir ein teil das jugendamt aber ich bin mir sicher oder denke doch mal das man uns wenigstens darüber auskünfte geben kann wir lieben doch unseren sohn und möchten doch nur wissen ob es ihm gut geht

Mitglied inaktiv - 17.10.2011, 13:52



Antwort auf: Kinderärztin

Hallo, da Sie das Sorgerecht haben, müssen Sie auch Auskunft bekommen. Es sei denn, das JA hat dies zum Schutz des Kindes unterbunden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2011