Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Dr. Bluni schlug mir vor die Frage hier noch einmal zu stellen. Ich hatte 2010 eine Frühgeburt in der 32+1. Bereits im dritten Monat meiner Schwangerschaft setzte mein Chef mich so sehr unter druck, dass ich von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekam. In der Elternzeit arbeitete ich wieder bei dem besagten Chef und erlitt einen Burn-Out aufgrund des psychischen Stress, den ich am Arbeitsplatz hatte. Daraufhin versuchte er mir zu kündigen, was aber nicht rechtens war. Ich nahm drei Monate lang Antidepressiva und war in psychologischer Behandlung. Nachdem ich die Elternzeit wieder fortsetzte wurde es wieder deutlich besser mit dem Burn-Out und ich konnte die Antidepressiva absetzen. Nun überlege ich wieder schwanger zu werden, allerdings müsste ich im Juli wieder arbeiten und habe Angst, dass ich aufgrund der psychischen Belastung die Schwangerschaft nicht durchhalte. Heute habe ich die Helferin der Frauenärztin getroffen und sie meinte, dass ich unter diesen Umständen bestimmt kein Beschäftigungsverbot bekäme, sondern mein Chef mir eins ausstellen müsste. Dieser hofft aber darauf, dass ich einfach kündige, daher würde er mir niemals eins ausstellen. Ist es nicht so, dass mir eben aufgrund der Frühgeburt und des Burn-Outs sowieso ein Beschäftigungsverbot zustehen würde, da es eine Risikoschwangerschaft wäre? Man muss dazu sagen, dass dort die Helferinnen wechseln, wie bei anderen die Kleidung, eben auf Grund des Arbeitsklima's Liebe Grüße

von smile-ever am 24.02.2012, 11:42



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Hallo, nur der FA kann das entscheiden - sicherlich nicht die Arzthelferin. Burn-Out wäre als Krankheit zu behandeln (6 Wo- Lohnfortzahlung, dann Krankengeld), Stress auf der Arbeit kann zu einem BV führen (Lohnfortzahlung) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Also ein Burn Out ist sicher KEIN Grund für ein BV, eine psychische Belastung allerdings schon. Burn Out --> Krankschreibung psychische Belastung am Arbeitsplatz: BV Wobei ich hier ganz eindeutig das BV vom FA ausstellen würde, denn es hat ja nichts mit dem Unternehmen ansich zu tun, also z.B. das dort Chemikalien hergestellt werden oder dass Du mit Krankheiten in Kontakt kommst gegen die Du nicht geimpft bist und wo es Gefährdungen für das ungeborene geben könnte. Sprich mit Deinem FA darüber und nicht mit der Sprechstundenhilfe. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 24.02.2012, 13:12



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Vielen Dank für die Antwort :)

von smile-ever am 24.02.2012, 13:17



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Frühgeburt und Burn Out

Ich hätte mich trotzdem noch über eine Antwort von Frau Bader gefreut. LG

von smile-ever am 25.02.2012, 10:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mutterschutz bei Frühgeburt (früher Beschäftigungsverbot)

Guten Tag Frau Bader, Ich hatte ein Beschäftigungsverbot von März 2010 bis 16 August 2010. Mutterschutz sollte am 17 August 2010 anfangen. Meine Zwillinge sind am 10 August 2010 zur Welt gekommen. Meine Frage ist - wie viele Wochen Mutterschutz habe ich nach der Geburt? 12 Wochen wegen Frühgeburt & Zwillinge aber was ist mit 6 Wochen vo...


Beschäftigungsverbot Minijob - Rückzahlung bei Frühgeburt?

Ich arbeite als Minijob beschäftigungsverbot ~280€ im Monat und habe nun ein BV bekommen. Mein AG bezahlt mir mein Gehalt nun bis zum Mutterschutz weiter. Nun meine Frage: Da ich mit Drillinge schwanger bin, werden die Zwerge vor dem vorr.ET kommen Muss ich dann das bereits bezahlte Gehalt wieder zurück zahlen (da der Mutterschutz dann ja auch we...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...