Hallo Frau Bader , meine Frau lebt mit unseren zwei Kindern 6 und 11 Jahre seit fast einem Jahr von mir getrennt . Ich zahle für die Kinder Unterhalt , für meine Frau habe ich 6 Monate Unterhalt bezahlt , jedoch habe ich dies eingestellt , da mir die mein Rechtsanwalt geraten hat . Dazu muss ich sagen , dass ich Ihren Unterhalt (800 Euro) von einem Sparbuch überwiesen habe , bis ich aufgeklärt worden bin . Wir haben 2013 ein kleines Einfamilienhaus gekauft , Sie ist mit im Grundbuch eingetragen , bezahlt habe ich aber alles . Den Kredit bezahle ich weiterhin ab . Das zweite Auto melde ich jetzt um auf ihren Namen , seither habe ich das auch bezahlt . Nun hat unser Sohn 6 Jahre auch noch Diabetis Typ 1 . Die Kinder bekomme ich unregelmässig von Ihr , nun wurde von Jugendamt so festgelegt , das ich die Kinder jedes zweite Wochenende Freitag bis Sonntag bekomme , Weihnachten und die erste Januar Woche .Sollte die wieder nicht funktionieren , werde ich Klage gegen Sie einreichen . Mit was muss ich alles rechnen bzw was kommt auf mich noch zu ? Kann das Jobcenter verlangen das ich das Haus verkaufen muss ? Sehr viele Fragen und keine Antworten . Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen . Besten Dank .
von Pancho am 05.12.2016, 20:33