Kann meine getrenntlebende Frau Unterhalt für sich forden ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann meine getrenntlebende Frau Unterhalt für sich forden ?

Hallo Frau Bader , meine Frau lebt mit unseren zwei Kindern 6 und 11 Jahre seit fast einem Jahr von mir getrennt . Ich zahle für die Kinder Unterhalt , für meine Frau habe ich 6 Monate Unterhalt bezahlt , jedoch habe ich dies eingestellt , da mir die mein Rechtsanwalt geraten hat . Dazu muss ich sagen , dass ich Ihren Unterhalt (800 Euro) von einem Sparbuch überwiesen habe , bis ich aufgeklärt worden bin . Wir haben 2013 ein kleines Einfamilienhaus gekauft , Sie ist mit im Grundbuch eingetragen , bezahlt habe ich aber alles . Den Kredit bezahle ich weiterhin ab . Das zweite Auto melde ich jetzt um auf ihren Namen , seither habe ich das auch bezahlt . Nun hat unser Sohn 6 Jahre auch noch Diabetis Typ 1 . Die Kinder bekomme ich unregelmässig von Ihr , nun wurde von Jugendamt so festgelegt , das ich die Kinder jedes zweite Wochenende Freitag bis Sonntag bekomme , Weihnachten und die erste Januar Woche .Sollte die wieder nicht funktionieren , werde ich Klage gegen Sie einreichen . Mit was muss ich alles rechnen bzw was kommt auf mich noch zu ? Kann das Jobcenter verlangen das ich das Haus verkaufen muss ? Sehr viele Fragen und keine Antworten . Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen . Besten Dank .

von Pancho am 05.12.2016, 20:33



Antwort auf: Kann meine getrenntlebende Frau Unterhalt für sich forden ?

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, muss ich mich leider heraushalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2016



Antwort auf: Kann meine getrenntlebende Frau Unterhalt für sich forden ?

Hallo, je nachdem was Du verdienst kann auch Unterhalt für Deine Frau fällig werden. Da Du jedoch Kindesunterhalt und den Kredite bezahlst, wird kaum/wenig für sie übrig bleiben bis zu deinem Selbstbehalt. Auch wenn Du jetzt nichts zahlst, kann es sein dass ein Richter es anders sehen wird und Du nachzahle musst. Also würde ich eine gewisse Summe jeden Monat zumindest zur Seite legen. Davon VÖLLIG unabhängig ist der Umgang der Kinder mit Dir. Sie haben ein recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Egal wieviel Unterhalt gezahlt wird. Was ist denn die Begründung für den unregelmäßigen Umgang? was sagen denn die Kinder? WENN Du klagst sieh zu dass das Urteil auch Konsequenzen wie Zwangsgeld o. ä. beinhaltet. Gruss D

von desireekk am 06.12.2016, 14:41



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