Kann ich ohne die Zustimmung des Kindsvaters umziehen oder muss ich es einklagen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich ohne die Zustimmung des Kindsvaters umziehen oder muss ich es einklagen

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community, ich bin alleinerziehende Mutter einer 5 Jährigen Tochter, habe das alleinige Sorgerecht und bin seit fast 3 Jahren vom Kindsvater getrennt. Ich habe vor nach Hamburg umzuziehen, was ca 430 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt ist. Zuerst war der KV einverstanden, dann wieder nicht, dann wieder ja usw. Dieses ständige Hin und Her nervt mich und seine Launen auch Ich muss zudem sagen, dass er sich kaum um seine Tochter kümmert. Immer so wie es gerade passt. Schlafen bei ihm tut sie relativ selten und von gemeinsamen Unternehmungen mit ihr, hat er wohl kaum was von gehört. Es ist eine Katastrophe. Ich hatte ihm angeboten, dass ich zwei Mal im Monat das We herunter komme und er sie dann sehen kann. Sehen Sie das Makabere an der Situation? Jetzt im Ist Zustand kommt das noch nicht mal Zustande. Naja ich könnte noch mehr erzählen, aber das würde den Rahmen sprengen. Ich habe nun folgende Fragen: Habe ich alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil ich auch das alleinige Sorgerecht habe? Nach neuem Recht kann der KV nun aber auch das halbe Sorgerecht ohne meiner Zustimmung beantragen. Heißt das dann er bekommt auch das Aufenth. und ich brauche seine Zustimmung? Kann man es auch außergerichtlich über das Jugendamt verbindlich vereinbaren? Wie sehen Sie meine Chancen vor Gericht? Vielen herzlichen Dank im Voraus. MamaMendez

von MamaMendez am 24.10.2014, 10:39



Antwort auf: Kann ich ohne die Zustimmung des Kindsvaters umziehen oder muss ich es einklagen

Hallo, mit alleinigem Sorgerecht können Sie umziehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2014



Antwort auf: Kann ich ohne die Zustimmung des Kindsvaters umziehen oder muss ich es einklagen

Wenn er nicht sorgeberechtigt ist, dann hat er auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du kannst mit Kind umziehen wie du magst. Wenn er das Sorgerecht einfordert und bekommt, dann ist Schluss mit der Unabhängigkeit. Also zieh um, BEVOR er das SR erhält.

von Pamo am 24.10.2014, 10:49



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