Hallo, ich hab mal eine Frage.
Ich bin als Lackiererin eingestellt in meiner Firma. Da ich jetzt ja nicht mehr in meinen Beruf arbeiten kann, wurde eine Arbeitsplatzbegehung gemacht und es kam raus, dass ich nur noch die Möglichkeit hab ins Büro zu gehen und da den rest meiner SS arbeiten kann. Nun habe ich aber seit 3 wochen von dem ganzen Sitzen echt starke Rückenschmerzen. Es hilft auch nichts, wenn ich zwischendurch rum laufe. Nach einer halben Stunde gehts wieder los.
Nun zu meiner Frage: Kann ich ein Beschäftigungsverbot bekommen?
von
J. B.
am 21.08.2014, 13:13
Antwort auf:
kann ich ein beschäftigungsverbot bekommen?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2014
Antwort auf:
kann ich ein beschäftigungsverbot bekommen?
Hört sich eher nach krankschreibung an als Option. Weil Rückenschmerzen bedeutet ja keine Gefährdung des Kindes oder Deiner Gesundheit. Rückenschmerzen sind halt "übliche" Schwangerschaftsbeschwerden. Udn BV wegen deiner Arbeit gilt ja nicht mehr, weil AG ja Abhilfe geschaffen hat - durch den Ersatz-Job. krankmeldung gilthalt, nach 6 Wochen gibt es Krankengeld, wenn schangerschaftsbedingte Krankschreibung keien Einbusse beim Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 21.08.2014, 14:41