Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

Guten Tag Frau Bader, meine 1. Tochter kam im November 2016 zur Welt, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und würde so im Juli 2018 gerne erneut schwanger werden, sodass der Entbindungstermin März 2019 wäre. Meine Frage lautet, wäre es möglich sobald ich von der Schwangerschaft erfahre, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und die Elternzeit zu beenden, um wieder arbeiten gehen zu können, bzw. mein altes Gehalt zu beziehen, vor der Geburt von Kind Nr. 2 oder würde dem gesetzlich etwas im Wege stehen? Liebe Grüße

von Zalandoria am 19.09.2017, 10:45



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

Hallo, Nein, sie können, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu, die Elternzeit nicht vorzeitig beenden. Falls Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen würden können Sie die Elternzeit erst recht nicht beenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2017



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

Wie in aller Welt willst du eine Schwangerschaft auf den Monat genau planen?! Und geht es dir darum wieder zu arbeiten oder um ein BV?

von Tina_33 am 19.09.2017, 12:15



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

Nein, EZ vorzeitig beenden geht nur mit Zustimmung des AG. Außer im absoluten Härtefall - weil Mann zB arbeitslos oder ihr euch getrennt habt. Und wenn der neue Mutterschutz beginnen würde. Was du aber machen kannst ist TZ innerhalb der EZ arbeiten - das sollte man dann aber frühzeitig mit dem AG ausmachen. Fraglich ob er dem zustimmt wenn du da bisher nichts mit ihm ausgemacht hast und dann irgendwann schwanger darum bittest. EZ vorzeitig beenden im Wissen das es in ein BV geht wäre Sozialbetrug - geht also schon mal gar nicht.

Mitglied inaktiv - 19.09.2017, 13:22



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

Sag mal Tina hast du Langeweile oder was suchst du hier in den Foren. Gibst keine Antworten, stattdessen sinnlose Kommentare :D Ich hätte halt gerne ein Märzkind, wenn's klappt dann klappt's wenn nicht dann üben wir halt weiter. Nur ich möchte dann natürlich abgesichert sein für die darauffolgende Elternzeit und wäre dann einfach ab Juli wieder arbeiten gegangen. Nehmen wir mal an ich wäre im Juli schwanger und bin bis Mitte November noch in Elternzeit von Kind 1, dann würde ich erst ab November wieder arbeiten und mein Gehalt bekommen und die Monate vorher würden mir doch dann mit 0 berechnet, weil ich da im 2. Jahr Elternzeit bin und nichts bekomme oder? Danke Dannyshop für deine Antwort ;)

von Zalandoria am 19.09.2017, 14:07



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

Danyshope*

von Zalandoria am 19.09.2017, 14:09



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit vorzeitig und altes Gehalt beziehen bis zur Geburt ?

Meine Nachfrage war für die Beantwortung der Frage relevant. Da hier gefühlt jeden Tag gefragt wird, ob man die EZ beenden kann, um ins BV zu gehen, wollte ich ausschließen, dass es darum geht. Wenn du wirklich arbeiten willst, klär mit deinem AG, ob du kommen kannst. Das musst du aber vermutlich mit ausreichend Vorlauf machen - dann weißt du wahrscheinlich noch nicht, ob es mit der Schwangerschaft so klappt, wie du es dir vorstellst. Deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen und gleichzeitig zu sagen, dass du sofort wieder arbeiten willst, halte ich für schlecht umsetzbar. Der AG kann ja vermutlich nicht so schnell umplanen, ich weiß ja nicht, welche Art Job du hast. Üblicherweise wird ja auch eine Elternzeitvertretung eingestellt, die kann der Arbeitgeber nicht von heute auf morgen rauswerfen. Und außerdem bräuchtest du dann ebenfalls sehr kurzfristig eine Kinderbetreuung.

von Tina_33 am 19.09.2017, 14:42



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