Kann eine einstweilige Anordnung "gekippt" werden ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann eine einstweilige Anordnung "gekippt" werden ?

Guten Abend Frau Bader - oder wer sich sonst auskennt ! Nach 13 Jahren Ehe mit jeder Menge Ärger habe ich zum Glück nun endgültig Mut and "Go" zur Trennnung gefunden. Mit meinem Mann habe ich seit Monaten versucht, das Thema "vernünftig" zu lösen. Zunächst hat er es ignoriert, als ich vor ca. 6 Wochen konkreter und deutlicher wurde, hat er Hals über Kopf seinen Job geschmissen (er hat seit einem guten Jahr in U.K. gearbeitet und war ohnehin nur noch alle 1-2 Wochen über´s Wochenende zu Hause) und sitzt seitdem "gemütlich" auf der Couch und bläst Trübsal. Jeder Versuch, sich IRGENDWIE mit ihm gütlich zu einigen scheiterte. Bis einschl. Januar 2011 hat er - aus seinem Gehalt - regelmäßig und auch durchaus großzügig Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt, seit 2/2011 läßt er sich mehr oder minder nun im Wohnzimmer "aushalten". Das einzige, was von ihm kommt, ist ein Lebensmitteleinkauf ab und an oder daß er sich dazu herabläßt, mein Auto (was er auch ausgiebig benutzt, wie es ihm grade paßt) zu betanken. Fazit: Sein Chef hat ihm logischerweise gekündigt, da er einfach nicht mehr angetreten ist und auch nicht Bescheid gegeben hat, daß er nicht mehr kommt. Somit gibt es auch kein Einkommen seinerseits mehr. Ich selber beziehe nur Kindergeld für unsere 4 Kinder (5-12 Jahre), da ich bislang (auch von ihm gewollt) nicht gearbeitet habe, seitdem er ins Ausland gegangen ist. Um nun über die Runden zu kommen, bis unsere Trennung soweit vollzogen ist, daß einer von uns aus dem Haus ausgezogen ist (Eigenheim, finanziert, je 50%), habe ich versucht, HartzIV zu beantragen. Dies wird mir verweigert, da mein Mann im Haus sitzt, aber nicht bereit ist, sich in Deutschland wieder anzumelden geschweige denn, sich auf dem Amt zu melden. Ohne Mittel bekomme ich keine Wohnung für mich und die Kinder, ER weigert sich aber, auszuziehen. Mir in dieser Situation jetzt sozusagen "zuerst" eine Arbeit zu suchen finde ich schwierig - nachdem ich gerade nicht einmal weiß, ob wir umziehen müssen und wohin. Mit Hilfe einer Anwältin habe ich eine einstweilige Anordnung beantragt, daß er das Haus hier räumen muß. Es kam zu einer vorherigen Anhörung. Die erste Ladung ging per Post an meinen Mann, wurde aber nicht zugestellt, da er hier nicht gemeldet ist und dies auch so bei der Post hinterlegt hat. Somit wurde ihm (erst) am Dienstag die Ladung für den Termin am Donnerstag zugestellt per GV. In der Anhörung wollte mein Mann (ohne Rechtsanwalt) lediglich, daß ihm ein Teil der Nebengebäude zur Lagerung seiner Sachen zur Verfügung gestellt wird und er eine Frist erhält, damit er zusammenpacken kann. Blöderweise habe ich mich einverstanden erklärt. Diese Frist läuft am 13.4. (Mittwoch) ab, er muß zu Mittwoch räumen. In der Zwischenzeit hat er sich aber jede Menge "Rückendeckung" besorgt (statt seine Sachen zu packen), steigt auf die Barrikaden, beruft sich darauf, daß er keine Zeit gehabt habe, sich einen Rechtsbeistand zu organisieren, daß er auch hier innerhalb des Hauses von uns getrennt leben könne (stimmt insofern nicht, als z.b. nur eine Küche vorhanden ist) und daß das Sozialamt den Antrag durchaus auch so bearbeiten könne (das weigert sich aber). Er will Montag einen Rechtsbeistand aufsuchen und versuchen, die EA außer Kraft setzen zu lassen. Den Gedanken an Auszug schiebt er wieder weit von sich - laut ihm ist hier alles in Ordnung, die Kinder brauchen ihn (im Grunde ist es umgekehrt, er läd bei den Kindern zur Zeit seinen ganzen Frust ab), er stimmt der Trennung sowieso nicht zu (es sei denn, ich würde ohne die Kinder ausziehen, das fände er ok) usw. Meine Frage: Hat er eine Chance, die EA zu Mittwoch außer Kraft zu setzen ? Muß ich mich darauf einstellen, daß es NOCHmal Probleme gibt und wieder länger dauert ? Die Situation hier ist - insbesondere für die Kids - inzwischen unerträglich - von den finanziellen Belangen mal ganz abgesehen. Ich wüßte gern, worauf ich mich im Worstcase einstellen muß ... ich habe leider keine Möglichkeit, mit den Kindern kurzfristig woanders unterzukommen. Danke für´s Lesen und viele Grüße !

Mitglied inaktiv - 09.04.2011, 20:13



Antwort auf: Kann eine einstweilige Anordnung "gekippt" werden ?

Sorry, ich hätte die Hinweise zuerst nochmal lesen sollen: Am letzten Donnerstag (7.4.) ist nach Anhörung, zu der mein Mann ohne RA erschien, eine einstweilige Anordnung ergangen, daß er unser gemeinsam bewohntes Haus zu kommenden Mittwoch (13.4.) räumen muß. In der Zwischenzeit geht er auf die Barrikaden (er ist schwer psychisch angeschlagen). Gibt es für ihn irgendeine Möglichkeit, diese EA per Anwalt noch zu kippen oder ruhend zu stellen ? Oder ist sie erstmal verbindlich, egal was er versucht ? Ich möchte gern wissen, auf was ich mich im Worst Case einstellen muß ... Danke und VG !

Mitglied inaktiv - 09.04.2011, 21:38



Antwort auf: Kann eine einstweilige Anordnung "gekippt" werden ?

wenn du anwaltlich vertreten bist, darf frau bader nicht antworten. schade, es hätte mich echt interessiert. sachen gibts.....

Mitglied inaktiv - 10.04.2011, 11:21



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