Hallo Frau Bader, wir bekommen im März Nachwuchs. Der Vater möchte ab dem Tag der Geburt Zuhause bleiben. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die ersten beiden Monate dann die Partnermonate. Ab dem 3. Lebensmonat würde ich wieder arbeiten gehen und er müsste somit Elterngeld ab dem 3. Lebensmonat für 12 Monate beantragen, weil die ersten beiden Lebensmonate mit meinem Mutterschaftsgeld verrechnet werden und bereits mir zugeteilt werden. Ist das so? Oder kann der Vater bereits ab dem 1. Lebensmonat Elterngeld beantragen? Liebe Grüße Kerstin
von KikiSigi am 20.11.2014, 09:48