Kann der Kindsvater einfach den Unterhalt kürzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann der Kindsvater einfach den Unterhalt kürzen?

Guten Tag, wir sind z.Z. ziemlich ratlos, unsere Tochter (6 Jahre, eingeschult) hat leider ein Kindesvater, der sich um die Unterhaltszahlung drücken will. Er geht im Januar in Elterzeit für 2 Monate, da er in einer Beziehung mit einen neuem Kind lebt. Er kam am Wochenende zu uns und meinte, das er nach seiner Berechnung statt der vom jugendamt geforderten 291€ nur noch 188€ zahlen müsse für die Zeit. 1. Geht das so einfach? Er sagt, er muss nur noch auf den Schein vom Amt warten. 2. Kann man ihm irgendwie verpflichten, sich auch an Dingen wie Schulausflüge, AGs von der Schule etc. zu beteiligen? Wir beiden sind keine Großverdiener wie er, und verzichten wirklich auf beinah alles, das wir unserer Tochter ein schönes Leben bieten können, aber durch die Schulzeit wird es nun um einiges teurer, so das wir beide es kaum noch allein stämmen können. Sein Kommentar dazu: "Ich zahle doch Unterhalt". Geht es so einfach?? Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße Fam. Klinke

von Thorgerle am 16.09.2014, 14:32



Antwort auf: Kann der Kindsvater einfach den Unterhalt kürzen?

Hallo, 1. Nein, das geht nicht. er muss schon den vollen Unterhalt weiter leisten. 2. Hier geht es um das Thema Sonderbedarf.Bei den Fällen Klassenfahrt, Kommunion/ Konfirmation sowie Schüleraustausch entscheiden die Familiengerichte danach, ob der Kindesunterhalt nach den Stufen 1-5 oder nach einer höheren Stufe der Düsseldorfer Tabelle » gezahlt wird. Bei den Fällen der Stufen 1-5 ist der Unterhalt deutlich geringer, daher sind diese Kosten eher als Sonderbedarf anzusehen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2014



Antwort auf: Kann der Kindsvater einfach den Unterhalt kürzen?

Nein, das geht nicht. Geh sofort zum Jugendamt, sprich mit der Beistandschaft bzw. richte eine ein und fordere ihn dazu auf, den Unterhalt weiter korrekt zu zahlen. Seine Elternzeit darf er nicht auf Kosten eines seiner Kinder nehmen.

von Pamo am 16.09.2014, 18:23



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