Hallo Frau Bader,
Bei meinem Patenkind in der KiTa wurde der Mutter gesagt, dass wenn sie ihr Kind häufiger früher abhole, dass sie den Anspruch auf einen 45h-Platz verliere. Ist das rechtlich so machbar?
Ich bin noch einige Zeit in Elternzeit, aber wenn ich wieder arbeite, würden wir auch einen 45h-Platz benötigen, obwohl ich nur halbtags arbeiten werde, da ich im sozialen Dienst arbeite und wenn kurz vor Feierabend eine Meldung reinkommt, kann man halt nicht gehen. Zudem fallen eben immer viele Überstunden an. Aber freitags ist im öffentlichen Dienst ja früher Schluss. Dann oder auch wenn mal nicht so viel los ist würde ich schon gerne mein Kind früher abholen und Zeit mit ihr verbringen. Ich rede hier natürlich nicht von 4x die Woche um 12 Uhr abholen.
Das ist doch mein Kind!
Kann man dann einfach den KiTa-Platz entzogen bekommen?
Bei der Großen in der OGS ist es so, dass grundsätzlich erst um 15:30 abgeholt werden darf. Als Ausnahme muss man 2 Tage vorher einen Zettel mit Begründung dem Kind mitgeben und dann entscheidet die OGS ob oder ob nicht. Ist das rechtlich stimmig?
Das hat doch mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf nichts mehr zu tun. Ich finde, wenn ich die Möglichkeit habe, sollte ich doch so oft wie möglich die Zeit mit meinem Kind verbringen können ohne dass es jemand anderes entscheidet und ich mich rechtfertigen muss. Wie gesagt, ich rede nicht von 3 - 4x die Woche oder so.
Ich bin wirklich etwas schokiert über solche Vorgehensweisen!
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
von
Hubili
am 22.09.2017, 16:10
Antwort auf:
Ist es rechtens einen KiTa-Platz zu streichen, wenn ich mein Kind öfter früher a
Hallo,
Sie haben grds. Anspruch bis mittags. Länger nur, wenn Bedarf besteht. Wenn das Kind regelmäßig früher abgeholt wird, besteht augenscheinlich kein Bedarf.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2017
Antwort auf:
Ist es rechtens einen KiTa-Platz zu streichen, wenn ich mein Kind öfter früher a
Hi wie das im Kindergarten ist weiß ich nicht.
Bei der Ogs ist es so das der Träger für jedes Kind Gelder bekommt. Diese werden gestrichen bzw. müssen zurück gezahlt werden wenn Kinder oft eher abgeholt werden als drei Uhr.
Deshalb beharren es viele drauf. Sollte einmal geprüft werden das die Kinder nicht da sind gibt es dann Ärger. Es gibt Ogs die halten es deshalb strickt ein und andere sehen es etwas lockere. Aber eigentlich bekommen alle die gleiche Anweisung.
Natürlich sehe ich es so wie du (ich arbeite in einer Ogs). Ich finde es wichtig das berufstätige Eltern Zeit mit ihren Kindern verbringen können wenn sie es einrichten können.
Aber ich denke diese Vorgaben werden von Leuten gemacht die soweit nicht denken.
Es ist schade aber rechtlich gesehen hat die Ogs leider recht.
Beim Kindergarten sollte es aber kein Problem geben wenn du mal eher abholst.
Lg
von
Myfairlady11
am 22.09.2017, 20:09
Antwort auf:
Ist es rechtens einen KiTa-Platz zu streichen, wenn ich mein Kind öfter früher a
Ich denke es hängt von der Häufigkeit ab. Mal früher ist sicherlich kein Problem. Zumal wenn es mal 1-2 Std vorher ist. Wenn das Kind aber dauernd früher abgeholt wird, dann stellt sich echt die Frage, warum blockiert es einen 45 Std Platz den andere Eltern evtl dringender benötigen würden?
Mitglied inaktiv - 22.09.2017, 20:38
Antwort auf:
Ist es rechtens einen KiTa-Platz zu streichen, wenn ich mein Kind öfter früher a
Liebe Danyshope, mein Kind "blockiert" keinen Platz, den wir nicht benötigen. Die Situation habe ich ja erklärt, dass wir ihn brauchen. Nur wenn ich mal früh gehen kann, zB häufig freitags, ist es doch bescheuert, dass ich mein Kind da lassen muss, damit mein Platz nicht weg ist.
Kann ich ja nichts zu, dass Betreuungszeiten nicht individueller einsetzbar sind.
Toll wäre wenn man das nachmittagsweise buchen könnte. Z.B. 3x oder 4x die Woche. Aber ist wahrscheinlich kaum umsetzbar.
von
Hubili
am 22.09.2017, 21:29