Sehr geehrte Frau Bader, mir gehen in letzter Zeit aufgrund schwerwiegender Verdachtsdiagnosen (Schilddrüsenkrebs und Leukämie) viele Gedanke durch den Kopf. Ich bin alleinerziehender Vater einer 14jährigen Tochter welche bis 10/2013 bei mir lebte. Im Oktober 2013 ist meine Tochter dann zu ihrer "Mutter" gezogen weil sie es dort besser habe. Schlussendlich aber ist sie vor vier Wochen wieder zu mir gezogen weil es im mütterlichen Haushalt starke Probleme (Alkoholkonsum der Mutter, vernachlässigung der Kinder) gab. Das Jugendamt hat dem Rückzug, auch aufgrund das ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, vorbehaltlos zugestimmt. Leider habe ich aber mit der Kindsmutter ein geteiltes Sorgerecht welches mir extremes Kopfzerbrechen bereitet. Nun meine Frage, wird sich ein Vormundschaftsgericht und das Jugendamt an eine Sorgerechtsverfügung halten und mein Sorgerecht mit einer ausreichenden Begründung und auch im Einbezug der Akten des Jugendamtes, im Falle meines Todes an meine Partnerin, zu welcher auch meine Tochter ein ausgesprochen gute Verhältnis hat,übertragen oder muss meine Tochter auch gegen ihren Willen wieder zu ihrer "Mutter" zurück? Ich würde es lieber sehen wenn meine Tochter zu meiner Partnerin käme. Sie ist Erzieherin an einer Grundschule, hat selber einen 15jährigen Sohn und lebt in gesicherten Verhältnissen. Wie genau müsste eine solche Sorgerechtsverfügung aussehen und muss diese zwingend Notariell gemacht werden oder reicht es aus wenn ich eine Handschriftliche mache? Vielen Dank für ihre Antwort.
von Leipziger72 am 23.10.2014, 14:30