Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin aktuell bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und in Elternzeit. Ab 1 April geht unser Sohn in die Kita (für ein paar Stunden am Tag erstmal) und ich kehre ab 1 Juli in meinen Job zurück. Aber nur bis Ende August (befristeter Arbeitsvertrag). Also melde ich mich zum 1 September arbeitslos bzw. -suchend. Nun gilt ja die zeit in der man ein Kind unter 3 Jahren erzieht auch als Anwartschaftszeit für das ALG 1. Gilt dies auch wenn mein Kind in die Kita geht oder kann es passieren, dass mir das Arbeitsamt die zeit von April bis Juli nicht anerkennt? Muss ich mich womöglich schon zum April arbeitssuchend melden?( bin aber eigentlich unter Vertrag bei meinem Arbeitgeber) Viele Dank schon mal für Ihre Antwort.
von Olja_R am 24.02.2015, 21:30