Individuelles Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot

Weiß jemand Rat?? Hallo ihr Lieben, Vielleicht könnt ihr mir ja helfen... Ich bin seit knapp drei wochen krank geschrieben wegen vorzeitigen Wehen. Nun ist es so das ich liegen muss, denn sobald ich aktiver werde, werden die Wehen mehr. Ich bin noch bis nächsten freitag krank geschrieben. Da ich jetzt nicht gerade so viel verdiene kann ich es mir wirklich nicht leisten krank Zuhause zu sein, obwohl ich ja nicht wirklich krank bin. Kann meine Ärztin mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen? Das was ich bisher gelesen hab sollte das wohl kein Problem sein. Ich will aber auch nicht als faul rüberkommen. Ich würde gern arbeiten gehen aber dann wird's wieder schlimmer und ich hab ja Bettruhe verordnet bekommen. Was meinen Sie dazu??

von Mama-Jule am 26.06.2013, 09:49



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Bei Ihnen liegt es ja nicht an der Arbeit. Also kein BV. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2013



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