Guten Abend Frau Bader,
Ich bin Lehrerin in Bayern und habe mein erstes Kind am 3.04.2016 bekommen. Nun bin ich erneut schwanger, voraussichtlicher ET ist am 5.12.2017.
Elternzeit hatte ich blöderweise für drei Jahre beantragt, weil ich dachte, dass Verkürzen immer ginge. Aus finanziellen Gründen muss ich im September wieder anfangen zu arbeiten - der Mutterschutz würde am 25.10.2017 beginnen.
Kann ich für diese kurze Zeit Vollzeit (23 Wochenstunden) beantragen bzw kann das abgelehnt werden?
Falls nicht, besteht ein Recht auf Teilzeitanstellung in Elternzeit? Auf wie viele Stunden besteht hierbei ein Recht?
Kann ich mir die bewilligte Elternzeit nach Geburt des zweiten Kindes für später aufheben? Was muss ich hierfür tun?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.
von
globetrotterin
am 24.04.2017, 22:04
Antwort auf:
In Elternzeit erneut schwanger
Hallo,
das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich das entsprechende Beamtenrecht nicht kenne.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2017
Antwort auf:
In Elternzeit erneut schwanger
hi, wie hoch ist dein regeldeputat? du solltest ein halbes jahr VOR Beginn einer jeden tätigkeit einen stewi-antrag beim schulamt stellen und mit dem zuständigen schulrat sprechen. hast du deine zusage für september? ich nehme an fürs neue schuljahr? hast du deine elternzeit dafür beendet? weil in der laufenden elternzeit kannst du ja nur 7 bis 20 stunden als teilzeit während der elternzeit arbeiten. mehr ginge nicht, da musst du die elternzeit beenden. dann arbeitest du und teilst ganz normal deine schwangerschaft mit, damit dir der mutterschutz verfügt werden kann. den rest, der ja am 2.4.19 enden würde, kannst du, da es nicht über 24 monate sind, bis zum 8. lj aufheben. wenn du magst ,schick mir mal pn..
von
mellomania
am 24.04.2017, 22:12