Im Anschluss an Elternzeit zweites Kind gebären / Elterngeldanspruch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Im Anschluss an Elternzeit zweites Kind gebären / Elterngeldanspruch

Liebe Frau Bader, unser Kind kommt im November 2017 zur Welt. Ich habe nun Elternzeit bis März 2019 beantragt. Elterngeld will ich 1 Jahr beziehen, also bis Ende November 2018. Nun ist meine Frage, wenn ich in 2018 wieder schwanger werden würde (und Anfang 2019 entbinden würde), bekomme ich dann das gleiche Elterngeld, welches ich für mein erstes Kind auch erhalte oder gibt es hier Abzüge, da ich ja 12 Monate nicht arbeiten war? Oder errechnet sich das Elterngeld dann aus der vorherigen Berufstätigkeit? Ansonsten müsste ich ja wirklich noch mindestens 1 Jahr warten, bis ich ein weiteres Kind bekommen dürfte um mein Einkommen wieder aufzustocken und dann wieder Elterngeld beantragen. Vielen Dank vorab und viele Grüße V.Veilchenblau

von ViolettaVeilchenblau85 am 25.08.2017, 16:22



Antwort auf: Im Anschluss an Elternzeit zweites Kind gebären / Elterngeldanspruch

Hallo, bis zu 14 Lebensmonate können Sie sich Zeit lassen, wenn sie so viel für ihr erstes Kind Elterngeld bekommen. Ich vertrete aber die Ansicht, dass man erst einmal das erste Kind bekommen soll, bevor man das zweite plant. Wer weiß, wie dann die Rechtslage ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2017



Antwort auf: Im Anschluss an Elternzeit zweites Kind gebären / Elterngeldanspruch

Hi, ja, du müsstest ein Jahr wieder arbeiten ( gleiche Stunden wie jetzt bzw ggf. ein bisschen weniger wegen des Geschwisterbonus) um auf das gleiche Elterngeld zu kommen. Oder ihr legt direkt nach und Zwerg 2 kommt wenn Zwerg 1 max 14 Monate alt ist, dann wird auch die alte Grundlage genommen. Das wäre allerdings sportlich :) In jedem Fall könntest du die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden um dann wenigstens in der Mutterschutzzeit "Vollzeitlohn" ( von AG und KK) zu bekommen). Das hilft nix beim Elterngeld, gibt aber ja schon mal ordentlich Überbrückungsgeld. Alles Gute!

von Nightlight1980 am 25.08.2017, 19:38



Antwort auf: Im Anschluss an Elternzeit zweites Kind gebären / Elterngeldanspruch

Warum hast Du denn bereits jetzt ohne Not Elternzeit beantragt? Stell Dir vor, Du wirst nicht nach Plan schwanger... dann gibt's im 2 Elternzeitjahr von Kind 1 keinerlei Geldeingang, außer Kindergeld. Ansonsten, wenn das Kind 2 gleich im Jan. 19 käme, müsstest Du auf etwa das gleiche Elterngeld kommen. Liegt nun auch daran ob Kind 1 am 01.11. oder 15.12. das Licht der Welt erblickt und ob Kind 2 im Januar oder erst April 2019 kommt ... Übrigs, bekomme erst einmal ein Kind ;-)

Mitglied inaktiv - 25.08.2017, 20:13



Antwort auf: Im Anschluss an Elternzeit zweites Kind gebären / Elterngeldanspruch

Elternzeit und Elterngeld kann man nur für geborene Kinder anzeigen. Das zweite Kind vor der Geburt des ersten zu planen zeugt von gewisser Naivität...

von Andrea6 am 26.08.2017, 00:16



Antwort auf: Im Anschluss an Elternzeit zweites Kind gebären / Elterngeldanspruch

Deine ganze Planung hat einen bzw eigentlich sogar mehrere riesen Fehler. Was wenn du einen Kaiserschnitt bekommst, was wenn mögliche Geburtsverletzungen nicht so schnell verheilen, was wenn du nicht so schnell wieder schwanger wirst? Und es ist nicht von der Hand zu weisen das man erst einmal Kind1 bekommen sollte bevor man derartig fest schon Kind2 plant. Ansonsten ja, es gilt wenn Kind2 in etwas 13-15 Monate nach Kind1 kommt, dann gibt es in etwa das gleiche EG beim zweiten Kind wie beim ersten. Wenn man EG Plus bezieht werden sogar 14 Monate ausgeklammert, nicht nur 12. Allerdings muss man sich dann das restliche EG auszahlen lassen bevor man in den neuen Mutterschutz geht. Sonst gibt es Kürzungen bzw entfällt der EG-Anspruch komplett für die restlichen Monate. Selbst wenn man vorher die Voraussetzungen erfüllt hat. Und nein, Du musst nicht erst weider ein Jahr arbeiten. Wichtig ist das du dann nach dem Jahr EG wieder in gleichen Stundenumfang einsteigst mit dem arbeiten. Weil dann würde das neue Einkommen ja mit einfließen und die Zeiten welche fehlen eben durch die Ausklammerung ersetzt. Nur wer nach dem Jahr EG gar nicht arbeitet oder weniger verringert damit immer mehr sein EG und muss dann eben erst wieder neues erarbeiten wenn die Zeiten dazwischen zu groß sind. Davon ab bekommt man ja auch noch den Geschwisterbonus für das 2te Kind bis Kind 1 seinen 3ten Geburtstag hat - auch das fängt das ein oder andere auf. Weit fraglicher ist es ob du im März19 überhaupt wieder arbeiten kannst und was zwischen November und März ist wenn du da noch nicht weider schwanger bist. Denn in dem Zeitraum hast du erstens dann gar kein Einkommen, außer du splittest das EG, und auch keinen Anspruch daraif die EZ zu verkürzen. Wenn Du innerhalb der EZ arbeiten willst in TZ bis zu 30 Std, dann solltest du das dem AG von Anfang an auch mitteilen. Davon ab ist das größte Problem wohl die Kinderbetreuung, weil ab März 19 MÜSSTEST du dann entweder VZ arbeiten oder kündigen. Einen Anspruch auf Verlängerung der EZ hast du nämlich nicht, weil du weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hast. Da viele Kindergärten, Krippen, TaMu usw aber nur zu Aug/Sep. neue Kinder annehmen - und du einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung erst ab einem Jahr hast, könnte das ein echtes Problem werden. Zumal du, selbst wenn du im März einen Platz hast, nur einen Anspruch auf einen Halbtagesplatz hast - den du bist ja wegen EZ daheim und brauchst nicht mehr. Und auch Aufstocken der Stunden unter dem KiGa-Jahr kann schwer werden. Du siehst also, die ganze Planung deiner seit ist ganz nett. Aber viele Faktoren spielen da mit auf die du keinen oder nur wenig Einfluss hast. Und jetzt bereits schon Ez zu melden war arg voreilig. Du hast bis zu 7 Wochen vor Antritt dafür zeit dich verbindlich festzulegen, was eben bei den meisten Frauen 1 Woche nach Geburt der Fall ist. wenn euer Kind als Frühgeburt zur Welt kommt, auch später. Noch so ein teil auf das du keinen Einfluss hast, ebenso wenig wie auf das Temperament eures Kindes. Den mit einem Schreikind oder ähnlich anspruchsvollen Kind wollt ihr evtl doch nicht ganz so schnell eine Nummer2. Und sollte Kind 1 gestillt werden, kann auch das noch mal eine besonderen Problematik werden. Viele Kinder können nämlich nicht schwanger werden solange diese stillen. oder nur extrem schwer. was nicht heißt das es eine sichere Verhütung ist - aber das wäre ja in eurem Falle eh nicht gewollt scheinbar.

Mitglied inaktiv - 26.08.2017, 11:34



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