Ich bekomme im Dezember ein Kind, lebe aber in Scheidung und werde rückwirkend zum 1. Januar 2014 meine Steuerklasse von fünf auf zwei ändern lassen. Wie muss ich vorgehen, damit das aufgrund der Steuerklassenänderung höhere Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage für das Elterngeldes gilt? Wer bescheinigt mir das höhere Nettoeinkommen? Das Finanzamt? Der Arbeitgeber? Wichtig ist für mich zu wissen, wie ich der Elterngeldstelle verdeutlichen kann, dass mein Nettoeinkommen nicht dem auf den vorliegenden Gehaltsabrechnungen entspricht, sondern im Nachhinein geändert wird und damit höher ausfällt.
von TFB am 17.09.2014, 16:00