Frage: Hebammen-Rechnung

Liebe Frau Bader, ist es eigentlich rechtens, wenn mir die Hebamme eine Rechnung für Stunden aus dem GVK oder aus dem Rückbildungskurs schreibt, in denen ich nicht da war? Die Stunden, die ich anwesend war, hat sie mit der KK abgerechnet, aber bei der Rückbildung konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an zwei Stunden teilnehmen und hatte ein ärztliches Attest. Trotzdem erhalte ich eine Rechnung für diese Stunden. Das finde ich fragwürdig. LG Sonnenblume

von Sonnenblume1982 am 18.02.2017, 09:15



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Hallo, das fällt unter das allgemeine Lebensrisiko, dass einem niemand abnimmt. Ich muss auch ein halbes Jahr den Tenniskurs bezahlen, obwohl ich aus gesundheitlichen Gründen nicht spielen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2017



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Solche Kurse können normalerweise nur als Komplettpaket gebucht werden. Die Hebamme kann den freiwerdenden Platz ja nicht kurzfristig mit einer Ersatzperson belegen. Schau in die Vertragsbedingungen rein. Manchmal kann man sich mit einer bestimmten Vorlauffrist von Terminen entschuldigen.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 10:06



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Das ist ein normaler Vorgang: die Hebamme kann nur Stunden, in denen du anwesend warst, mit der KK abrechnen - Attest hin oder her. Von wem also sollte sie sonst ihr Geld bekommen außer von der Teilnehmerin? In der Regel steht das auch so in den Vertragsbedingungen.

von Andrea6 am 18.02.2017, 11:31



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Völlig normal. Darauf wird man in der regel auch vorher hingewiesen. War jedenfalls so bei uns der Fall. Und sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein. oder würdest Du als Frau nur eine stunde des GVK belegen weil die eigentliche Teilnehmerin krank ist? ist doch klar das dann kein anderen einspringen kann und die Kosten dann aber wo übernommen werden müssen. Man zahlt ja auch den Kiga.Platz weiter obwohl das Kind entschuldigt krank ist.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 14:24



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Also ehrlich gesagt, finde ich das Ganze nicht so normal und selbstverständlich wie hier alle tun. Mir ist klar, dass die Hebamme diese Stunde bezahlt bekommen muss. Mir ist jedoch nicht klar, warum sich die Krankenkasse einfach herausnehmen kann und somit die Versicherte doppelt bestraft wird. Erstens damit, dass sie eine Stunde weniger Rückbildung machen kann und zweitens damit, dass sie hierfür auch noch zahlen muss was sie, wenn sie teilgenommen hätte, nicht müsste. Keine Ahnung, warum hier nun jeder so tut, als würde sie eine verwerfliche und unseriöse Frage stellen? Grüße

von Nelie1113 am 18.02.2017, 15:57



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Warum sollte eine Krankenkasse für etwas bezahlen, was nicht in Anspruch genommen (versäumt) wurde? Das wird allgemein so gehandhabt, und diese Kostenübernahme für versäumte Kurstermine unterschreibt man mit dem Vertrag. Warum nennst du das "bestraft"? Es ist doch keine "Strafe" wenn man für etwas bezahlt was man bestellt hat. Und es ist auch keine "Strafe" wenn man aus irgendeinem Grund verhindert ist und nicht teilnehmen kann. Es ist einfach so geregelt. Und wer hat behauptet die Frage sei verwerflich oder unseriös?

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 16:11



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Man zahlt nur einen geringen Anteil an dem was die Gesamtkosten ausmacht. bei uns war es so das man dann wo 8-10 € selbst zahlen musste pro ausgefallener Stunde. Und das dürfte nur der "Eigenanteil" gewesen sein den die KK dann nicht übernommen hat. Wie gesagt, völlig egal. Hier zahlt auch das Jugendamt für den Kiga-Platz und die Eltern nur ihren "Elternanteil". Den muss man aber genauso zahlen wenn das Kind krank daheim ist. genau wie man teils für Klassenfahrten zahlen muss, Ausflüge usw wenn das Kind kurzfristig krank wird. oder man zB bei Krankengymnastik so kurzfristig ausfällt das man zu spät oder gar gar nicht absagt und der Termin dann anderweitig nicht vergeben werden kann. Auch da zahlt die KK eben nicht. Wenn einem das nicht passt, darf man sich halt nicht zu einem solchen Kurs anmelden. Ein Muss für eine Geburt ist er ja nicht. Dem entsprechend finde ich kann man schon froh sein das die KK den überhaupt zahlen.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 16:31



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Ich weiß schon, dass das so geregelt ist. Ich würde jetzt eher andere Vergleiche heranziehen. Wenn meine Tochter z.B. eine Stunde beim Schwimmkurs begründet versäumt, dann kann sie diese zu einem anderen Zeitpunkt nachholen und ich muss hierfür nicht extra mehr zahlen. Genauso Musikgarten etc. Und die Fragestellerin war ja nachweislich mit Attest krank, es war ja nicht so, dass sie keine Lust hatte oder was anderes machen wollte. Und wenn nun mal die Krankenkasse den Kurs zahlt, finde ich, kann sie nicht dann auf einmal abspringen. Für mich klingt dies ziemlich ungerecht. Es ist ja schon blöd genug, dass sie die Stunde nicht nachholen kann. Aber scheinbar ist es besser sich krank zu dieser Stunde zu schleppen, zu unterschreiben und alle anderen anzustecken? Dann kostet es wenigstens nichts.

von Nelie1113 am 18.02.2017, 17:27



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Ach, Hauptsache es kostet nichts. Vor allem es kostet MICH nichts. Ob es die anderen was kostet, ist ja egal. Die Solidargemeinschaft der Versicherten soll also zahlen, für Leistungen die von einer Versicherten durch Versäumnis nicht wahrgenommen wurden? Ich fände das noch viel weniger logisch. Die bestehende Regelung finde ich sehr gut. Denn ansonsten würden sicher die Leute alle möglichen Kurse vorsorglich buchen und bei Lust und Laune auch mal hingehen. Genauso wie auch Medikamente, die man über Rezept kostenfrei erhält, gerne mal mitgenommen werden, auch wenn man sie gar nicht schluckt. Wenn man dagegen ein grünes Privatrezept erhält, überlegt man sich das zweimal. Auf den Gedanken zu sparen kommt man nur wenn's an den eigenen Geldbeutel geht. Unsere Krankenkassen bezahlen schon sehr viele gute Sachen, wir können doch froh sein, wenn die GVK und Rückbildungskurse überhaupt bezuschusst oder gar ganz übernommen werden. Ist doch gar nicht selbstverständlich. Neli, deine Einstellung zeugt für mich von einer realitätsfernen und überzogenen Anspruchshaltung. Die regelmäßige Erhöhung der KV-Beiträge stört dich weniger?

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 17:49



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WIE !!! will die TE denn diese Stunde nachholen? Ich vermute mal beim Schimmkurs Deiner Tochter ist es so das die Schimmhalle im Besitz des Schwimmlehreres, Vereins oder sonstwie ist und es sich um Einzelunterricht handelt Der Lehrer also so oder so vor Ort ist. Hier mietet sich die Hebamme Räumlichkeiten für die Tage x zu den und den Stunden. Wir mussten also sogar auch uns mit an der Raummiete beteiligen, wenn auch nur so mit 20 € oder so. Zu anderen Zeiten sind die Räume an andere vermietet, genau wie die Arbeitsgeräte usw. Die Hebamme könnte also nicht einmal, wenn sie denn dann wollte. Zudem ist der preis auch auf Gruppenschulung ausgerechnet, nicht auf Einzelunterricht. Die Hebamme hätte also wegen einer !!! kranken Schwangeren der ganzen Gruppe von gut 12-15 Schwangeren absagen müssen und dann für ALLE einen Ersatztermin finden müssen. Kann das Sinn und Zweck sein. was wenn eine Schwangere ins KH muss udn komplett für den Rest des Kurses ausfällt, dürfen dann alle nicht mehr wegen der einen. Dir mag das wie gesagt ungerecht erscheinen, Aber wie ich anfangs schrieb, es wird in der regel VORHER darauf hingewiesen das in einem solchen Fall eben Kosten entstehen. Hebamme sind eh schon mies bezahlt, da sollten sie nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben. Wenn also wer hier der "böse" ist, dann die KK. Nur wie gesagt, da können wir schon fast dankbar sein das die solche Kurse überhaupt noch zahlen. Sie werden sicherlich auf langer Sicht wegfallen.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 17:55



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Lach, ;-) nein von einem privaten Schwimmkurs mit Einzelstunden bin ich meilenweit entfernt. auch ist die Schwimmhalle durch den Kurs lediglich gepachtet. Jedoch war dies sowohl hier in der Kleinstadt in der wir jetzt leben, als auch früher in der Großstadt, damals beim Babyschwimmen, problemlos möglich Stunden, die begründet nicht wahrgenommen werden konnten, nachzuholen. Hierfür machte man einen Termin an einem Tag, an dem ein anderer Kurs stattfand aus und kam da mit hinzu. Ich persönlich kenne jetzt auch nur Hebammen, die mehrere Kurse geben und nicht nur einen. Auch hier wäre es doch möglich, zu einem anderen Kurs hinzuzustoßen. Mir ist jedoch der Gedanke gar nicht gekommen, dass dies evtl. gar nicht überall so ist. Dann ist es natürlich schwierig. Im Übrigen stimme ich vollkommen mit Dir überein, dass Hebammen ohnehin schon sehr viel für zu wenig Geld leisten. Ich bin eine derjenigen, die sich sehr einsetzen, bei den ganzen Protesten etc. Um die Hebamme ging es mir hier wirklich nicht, die muss natürlich ihr Geld bekommen. Ich rede hier von der Krankenkasse. Und mit Dankbarkeit etc. halte ich mich hier zurück. Ich weiß leider (beruflich) sehr gut, dass unser Gesundheitssystem nicht sehr viel Wert auf Prävention legt. Ob es die Kosten die dann wahrscheinlich folgen rechtfertigen ist mir schleierhaft.

von Nelie1113 am 18.02.2017, 18:37



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Hallo Nelie, mir ist das auch passiert. Und es stand tatsächlich in den AGB der Hebamme. Da meine Tochter recht oft krank war in der Zeit, hab ich dann beim zweiten Kind auf den Rückbildungskurs verzichtet deswegen. Ich finde es aber auch ein Unding. Etwas, was die Krankenkasse zahlt - und wenn ich unverschuldet krank werde muss ich es plötzlich selbst zahlen. ( Man stelle sich vor, ich kann einen Physiotherapietermin nicht warnehmen weil ich krank geworden bin - findet es dann auch jeder normal, dass ich dafür eine Rechnung bekomme? )

von Jana287 am 18.02.2017, 21:26



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Hier sind zu wenige Hebammen noch um da irgendwas abzudecken. Man wartet teils Monate auf einen GVK.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 22:02



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GENAUI das kann dir aber passieren. Also das Du den Physioausfall bezahlen musst. Hier muss man 24 Std vor Termin absagen, ansonsten muss man evtl für die Kosten selbst aufkommen wenn der Termin nicht anderweitig besetzt werden kann. Ist noch günstig mit etwa 15 €. Unser Zahnarzt nimmt inzwischen 50 € pro 25min.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 22:04



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Nach dieser Logik könnte ich mit 2 Kleinkindern, davon eins behindert und infektanfällig aber nie solche Termine planen, grad regelmässige Therapien. Wie gesagt, wegen dieser Regelung habe ich schon für mich die Rückbildung ausgelassen. Das kann immer sein, dass eins kurzfristig krank wird und ich keine Betreuung hab. Und nein, ich finde das nicht logisch, nicht fair und kann es auch nicht nachvollziehen.

von Jana287 am 18.02.2017, 23:07



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Ich verstehe Deine Empörung gar nicht. "Etwas, das die Krankenkasse zahlt" - die Krankenkasse zahlt nur die teilgenommenen Stunden. Die Hebamme hat vertraglich Anspruch auf die volle Kursgebühr. Wer also außer der Teilnehmerin sollte die Kosten übernehmen? Das Beispiel von der Physiotherapie hinkt ebenfalls gewaltig: in aller Regel müssen Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, dennoch bezahlt werden, es sei denn, dem Therapeuten gelingt es, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben. Wie ist es beispielsweise, wenn Du einen Sprachkurs belegst und dann den Kurs nicht durchgehend besuchst: verlangst Du eine Rückerstattung?

von Andrea6 am 18.02.2017, 23:58



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

es ist vollkommen normal, die kk zahlt teilgenomme stunden u du die nicht teilgenommenen. es ist ein entgegenkommen der kk, dass sie dir teilgenommene stunden bezahlt. wenn jemand vorzeitig absagt, dann können manche frauen, die gefehlt haben, andere termine bekommen, aber meistens sind gvk u rückbildungskurse ja in kleinen räumen u eben voll besetzt, sodass es nicht möglich ist noch 1 o 2 Personen mehr dazu zunehmen. bei uns muss man übrigens vor kursbeginn den betrag für alle stunden an die hebamme überweisen und wenn an allen stunden teilgenommen wurde, bekommt man den betrag voll zurück, ansonsten eben anteilig. finde ich nicht schlecht es so rum zu machen, da so jede frau weiß, dass nicht teilgenommene stunden selbst bezahlt werden müssen. bei gvk gilt dies auch, wenn die frau vorher entbindet oder zur Überwachung im kh liegt - nicht da, ist nicht da.

von San17 am 19.02.2017, 04:34



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Doch kann man, mit Planung. Zumal es ja wohl nicht nur dich gibt sondern auch einen Vater. Und glaube mir, ich weiß verdammt genau was das bedeutete wenn man im Grund genommen alles alleine managen muss. Aber sei es drum. Wie gesagt, wenn ich einen Vertrag unterschreibe, dann muss ich eben bei Nichterfüllung auch entsprechend dafür aufkommen - um nichts anderes geht es nämlich im wesentlichen.

Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 10:28



Antwort auf: Hebammen-Rechnung

Eine außerplanmäßige Betreuung kann man sich organisieren - warum sollte dafür ein Arzt, eine Hebamme, ein Physiotherapeut geradestehen und seine Praxis 30 min ohne Einnahmen freihalten? In solchen Fällen kann evtl der Kindsvater von der Arbeit freinehmen oder eine Freundin einspringen. Und die Rückbildungsgymnastik kann man ja ab dem 2. Kind auch alleine zu Hause machen; schließlich ist es immer dasselbe.

Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 11:27