hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

Darf ich dann den Umgang verbieten?

Mitglied inaktiv - 17.09.2014, 18:26



Antwort auf: hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

Hallo, da wäre ich vorsichtig. Das ist im Hinblick auf eine spätere Gerichtsverhandlung sicherlich negativ. Hinzu kommt, dass das Kind ein Recht auf den Umgang mit dem Vater hat. Wenn Sie sich an das Jugendamt und bitten Sie um Hilfe von dort. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2014



Antwort auf: hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

Warum willst Du ihn verbieten? Macht einen sehr sehr schlechten Eindruck beim Gericht. Was sind denn die Gründe wenn man fragen darf?

von Sternenschnuppe am 17.09.2014, 18:36



Antwort auf: hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

Ist der KV auch sorgeberechtigt oder nur die Mutter?

von Pamo am 17.09.2014, 18:42



Antwort auf: hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

Pamo mit dir habe ich glaube ich schon geschrieben. ;) ich bin sorberechtigte. Verbieten will ich nichts. Nur wenn ich versuche mit meinem ex zu reden blockt er ab. Ich rede es meinem Sohn schön bei seinem dad und leider kommt er mit negativen erzählungen nach Hause. Ich mochte einfach es gerichtlich festlegen lassen und leider verlief sein leben auch nicht so toll. Das will er wohl andern \ ist dabei. Aber och finde reden sollte man mit dem andern elternteil und nicht oma schicken.

Mitglied inaktiv - 17.09.2014, 19:41



Antwort auf: hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

Wenn der Vater kein Sorgerecht hat, hat er immer noch ein Umgangsrecht. Wenn das Umgangsrecht allerdings nicht wirklich geregelt ist, dann gibt es viel Spielraum - auch für dich.

von Pamo am 17.09.2014, 20:06



Antwort auf: hallo wenn das gericht noch kein urteil über das umgangsrecht bestimmt hat,

Verbieten? Nein, das darf nur das Gericht. Dun kannst allerdings beim JA vorstellig werden und ein begleitenden Umgang festlegen lassen.

Mitglied inaktiv - 17.09.2014, 20:44



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