Frage: Halbwaisenrente

Hallo Frau Bader Mein ältester Sohn (16J.)ist im April Halbwaise geworden.Habe nun auch endlich die Hw Rente durch .Nun meine Frage im Bescheid steht es würde eine Nachzahlung vom 15.4-31.8.05 geben die sie aber einbehalten da es ja sein kann das andere Stellen voher was gezahlt haben u. das wird erst überprüft .?Welche andere Stellen zahlen denn Halbwaisenrente???Dann hätte ich noch eine Frage dürfen die denn von der HW-Rente Krankenversicherungsbeiträge abziehen?Er ist ja leider jetzt selbst versichert und nicht mehr Familienversichert man sagte mir aber bei der Barmer da er Schüler ist braucht er nichts bezahlen.??? VIELEN DANK FÜR IHRE ANWORT

Mitglied inaktiv - 31.07.2005, 21:53



Antwort auf: Halbwaisenrente

Hallo, 1. Ist er privat versichert? Dann muss er selber zahlen. Kann er nicht bei Ihnen mit versichert werden? Oder sind Sie auch privat-dann geht nur selber! 2. Haben Sie es schriftlich, dass sie es einbehalten haben? Dann legen Sie Widerspruch ein und begründen Sie es wie hier! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2005