Frage: Haftpflichtschaden 8jähriger

Hallo, in der Hoffnung, das Sie mir eine Antwort geben können: Kurze Beschreibung des Sachverhalts: mein Sohn, 8 Jahre, ist auf dem Gehweg Rad gefahren, ich auf der Straße etwas dahinter. Er schaut nach hinten, kommt ins Straucheln, rutscht von der Bordsteinkante ab und fährt gegen ein dort parkendes Auto und verursacht einige unschöne Kratzer. Das Auto hat mit ca. 10 cm auf den Gehweg geragt, da es schräge Parkplätze sind. die Haftpflicht will momentan nicht dafür aufkommen, bearbeitet aber den Fall noch einmal. Meine Frage: wenn mein Kind Schuld an dieser Beschädigung hat, was meiner Meinung nach so ist, dieses aber natürlich nicht mit Absicht getan hat, dann muss die Versicherung doch zahlen, oder? Danke

von Mickymouse am 19.09.2017, 22:06



Antwort auf: Haftpflichtschaden 8jähriger

Hallo, die Versicherung prüft, ob Sie zahlen müssten. Nach meinem Dafürhalten nein - und dann müssen Sie selber auch nicht zahlen. Hatten wir hier runlängst auch. Mein Sohn, auch 8, hat im vorbeigehen mit seinem Ranzen ein Auto zerkratzt. Die Versicherung zahlt nicht. Da es ein Nachbar ist, bleiben die knapp 600 € (natürlich macht das Autohaus eine große Sache daraus) an uns hängen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2017



Antwort auf: Haftpflichtschaden 8jähriger

Hallo, wenn Ihr haftpflichtig seid, dann wird die PHV den Schaden auchg übernehmen. Mein dringender Rat: Gebt dem "Geschädigten" Eure Haftpflichversicherungsnummer. WENN es Eure "Schuld" ist, dann wird sie zahlen (ob er dazu klagen muss oder nicht), wenn ihr nicht zahlen müsst dann wird sie nicht zahlen. Wenn er nix von der Versicherung kriegt, dann wird er wieder zu EUCH kommen (direkt) und versuchen das Geld zu bekommen. Dann ist es nur noch eine moralische Frage. Übrugens werden Kinder unter 10 J. als nicht "schuldfähig" im Strassenverkehr eingestuft, deswegen wird derzeit die PHV sich weigern zu zahlen. (was asuch richtig ist). So schade das für den Kfz-Eigentümer ist: er wird auf dem Schaden sitzenbleiben. Normales lebensrisiko. Gruss D

von desireekk am 19.09.2017, 22:41



Antwort auf: Haftpflichtschaden 8jähriger

Ich sehe das etwas anders. Meines Wissens zahlt die PHV bei Kindern in dem Alter nur, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ich weiß nicht, in wie weit ihr die Situation der Versicherung schon geschildert habt, aber vielleicht kannst du sagen, dass du bei einer Bekannten stehen geblieben bist und deinen Sohn nicht mehr im Blick hattest... Dann hast du die Aufsichtspflicht verletzt und die Versicherung wird zahlen. Aber auch wenn die Versicherung nicht zahlt, habt ihr den Schaden gegenüber dem Autobesitzer ja schon anerkannt und wenn er euch vor Gericht schleift, dann werdet ihr auch zur Zahlung verpflichtet werden. Nur weil die Versicherung nicht zahlt, heißt es nicht, dass ihr "unschuldig" seid und den Schaden gar nicht zahlen müsst. Gruß Niki

von Niki1980 am 20.09.2017, 08:03



Antwort auf: Haftpflichtschaden 8jähriger

Das Kind hat den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt und haftet somit in dem Alter nicht. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht zu konstruieren, halte ich nicht für sinnvoll. Man sollte bei solchen Sachen bei der Wahrheit bleiben. Dass die Eltern trotzdem den Schaden begleichen müssen, sehe ich nicht so.

von Tina_33 am 20.09.2017, 08:28



Antwort auf: Haftpflichtschaden 8jähriger

Wir haben unser Kind extra mitversichert. Kostet nicht die Welt. Selbst wenn das Kind deliktunfähig ist...und man nicht zur Zahlung verpflichtet, es ist eine Frage des Anstands, dass der Geschädigte den Schaden bezahlt bekommt. Man nehme mal an, es ist das Auto oder Fenster des Nachbarn - will man da schlechte Stimmung? Recht hin oder her? (Kinder sind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres deliktunfähig, im Straßenverkehr liegt die Haftungsgrenze bei zehn Jahren.)

Mitglied inaktiv - 20.09.2017, 08:47



Antwort auf: Haftpflichtschaden 8jähriger

Muss korrigieren - Haftungsgrenze bei ruhendem Verkehr ist auch Vollendung 7. Lebensjahr. Lief der Motor des Fahrzeugs noch ? ;-) Vermutlich besteht also doch Haftung.

Mitglied inaktiv - 20.09.2017, 09:53



Antwort auf: Haftpflichtschaden 8jähriger

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-einfuehrung-b-kinderhaftung-im-strassenverkehr_idesk_PI17574_HI9224977.html Kurzfassung: Haftung per Gesetz §828 Abs. 2 BGB nein aber wenn der Geschädigte klagt hat er gute Karten (siehe BGH).

Mitglied inaktiv - 20.09.2017, 13:14