Habe ich Anspruch auf kinderzuschlag und Wohngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Anspruch auf kinderzuschlag und Wohngeld?

Sehr geehrte Frau Dr. Bader ich bin in Elternzeit mein kind am 02.01.15 geboren, und habe noch 2 Töchter 5 und 7 Jahre alt und bekomme Elterngeld und kindergeld. Vorher hatte ich Stipendium von meine Heimat (bis zum 31.12.2014) . Zurzeit habe ich kein Arbeit Vertrag und kein Einkommen, . Mein mann hat sein Studium am 11.14 fertig in Rehabilitation und sucht Arbeit d.h. zurzeit haben wir kein Einkommen.(unsere Heimat zurzeit kriege) . Ich habe Niederlassungserlaubnis aber mein mann Student Aufenthalt. 1.habe ich zurzeit Anspruch auf kinderzuschlag und Wohngeld Anspruch? 2.hat mein mann recht auf Arbeitslosengeld? Mit freundlichen grüßen

von raghmodi am 03.03.2015, 14:44



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf kinderzuschlag und Wohngeld?

Hallo, 1.Mit einer Niederlassungserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass ein Leistungsbezug dazu führen kann, dass die erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder § 23a AufenthG nicht verlängert wird. 2. ArbGeld 1? Nur, wenn er vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt war Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2015



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