Gynäkologin wechseln in der 16.ten Ssw. auch bei Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gynäkologin wechseln in der 16.ten Ssw. auch bei Beschäftigungsverbot?

Hallo Frau Bader, ich bin in der 16.woche schwanger und habe mich jetzt entschieden die Vorsorgeuntersuchung abwechselnd mit Hebamme und Gynäkologin zu machen. Bei mir lief bis jetzt alles problemlos ab. Die Gynäkologin reagierte darauf aber sehr missmutig und riet mir ab vorsorgeuntersuchung von der Hebamme machen zu lassen, geschweige denn eine Geburt im Geburtshaus in Betracht zu ziehen. Da ich mir das aber so vorstelle und auch möchte, denke ich, ich sollte die Gynäkologin wechseln. Ich möchte mich nicht jedes mal rechtfertigen müssen und das Gefühl haben ich werde bearbeiten. Da ich in der behindertem Hilfe gearbeitet hab(Klientel ist sehr Auto-und fremdagressiv) hat mir die Ärztin direkt ein Beschäftigsverbot ausgestellt. Meine Frage : Darf ich jetzt überhaupt den Arzt wechseln oder verfällt dann auch das Verbot? Danke für die Antwort und liebe Grüße. Lea

Mitglied inaktiv - 21.10.2016, 21:57



Antwort auf: Gynäkologin wechseln in der 16.ten Ssw. auch bei Beschäftigungsverbot?

Hallo, das BV hätte der AG ausstellen müssen. Ich würde mich vorsichtshalber an das Gewerbeaufsichtsamt wenden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Gynäkologin wechseln in der 16.ten Ssw. auch bei Beschäftigungsverbot?

Warum hat Dein AG das BV nicht ausgestellt? Hatte er überhaupt eine Chance eine Beurteilung durchzuführen? Ggf eine andere/ sichere Tätigkeit anzubieten? Hoffentlich hat die FÄ mehr Ahnung von ihrem Fach wie vom Recht :-) Die FÄ hätte Dir das BV gar nicht ausstellen dürfen. Es ist mir suspekt das ein Großteil der FÄ sich beim Thema BV scheinbar absolut nicht auskennt. Das Verbot verfällt nicht automatisch. Fraglich ist aber ob die neue Ärztin sich vielleicht besser auskennt und dann die Rolle rückwärts einleitet. Meiner Meinung nach ist eine Entwicklung in dem Fall nicht einschätzbar. Da das BV auf keinem soliden Fundament steht :-)

Mitglied inaktiv - 21.10.2016, 22:09



Antwort auf: Gynäkologin wechseln in der 16.ten Ssw. auch bei Beschäftigungsverbot?

Die Gynäkologin wird nicht weiter für das BV geradestehen wollen, wenn du zu einer anderen FÄ wechselst. Außerdem hätte sie es wegen der Arbeit gar nicht ausstellen dürfen. Das wird kompliziert, wenn du wechselst. Ich halte das für schwierig.

Mitglied inaktiv - 22.10.2016, 09:38



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