Grundvertrag greift bei arbeitsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Grundvertrag greift bei arbeitsverbot?

Hallo, Ich arbeite derzeit mit einem zusatzvertrag von 30 Stunden der bis 30.12.2017 läuft. Mein grundvertrag von 39 Stunden ruht derzeit. Sollte ich nun schwanger werden und keinen erneuten zusatzvertrag für kommendes Jahr unterschreiben, greift dann automatisch (auch im arbeitverbot) mein Grundvertrag von 39 Stunden? Ich arbeite in Pflegeberuf und bekomme bei einer Schwangerschaft ein sofortiges Arbeitsverbot. Vielen Dank schon mal für die Antwort.

von Klara-ki am 10.09.2017, 21:49



Antwort auf: Grundvertrag greift bei arbeitsverbot?

Hallo, das kommt darauf anlk was vertrafglich zum Ruhen vereinbart ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2017



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