Guten Tag Frau Bader,
unser Sohn besucht in Hessen die 1. Klasse (keine privat., Grundschule). Heute hat die Lehrerin mit der Klasse einen spontanen Ausflug zu einer nahen Grünanlage/Naturschutzgebiet unternommen - als Belohnung fürs Stillsitzen im Unterricht. Der Ausflug fand während der Unterrichtszeit statt, Wir haben davon erst erfahren, als wir unseren Sohn abgeholt haben.
Mich interessiert, ob Lehrer mit Schülern das Gelände verlassen dürfen, so wie geschildert. Ich wäre gerne im Vorfeld über Ausflüge, auch wenn sie kurz sind, unterrichtet und würde dann ggf. mein Kind nicht mitgehen lassen. Das Problem im geschilderten Fall ist nämlich, dass dort oft Leute mit (Kampf)Hunden unterwegs sind und wenig Rücksicht auf Mitmenschen nehmen (höflich formuliert).
Natürlich werde ich das Gespräch mit der Lehrerin suchen, aber wie sieht es rechtlich aus? Letztendlich zählt ja nur das.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
von
km_8615
am 28.09.2015, 13:42
Antwort auf:
Grundschule ungeplanter Ausflug
Hallo,
das kommt darauf an. Was haben Sie unterschrieben, wie weit ist es etc.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2015
Antwort auf:
Grundschule ungeplanter Ausflug
Liebe Frau Bader, ganz ehrlich, sie sollten dankbar sein für eine motivierte dynamische Lehrerin, die auch spontan mit den Schülern etwas sehr Sinnvolles unternimmt. Schulveranstaltungen sind außerdem Pflicht, es entstehen in diesem Fall nicht einmal Kosten und wenn man die Bedenken wegen der Hunde ernst nehmen würde, kämen die nächsten Eltern, die eine Busfahrt/Straßenbahnfahrt/einen Ausflug zum Picknick wegen Feuer/ins Schwimmbad wegen sekundären Ertrinkens etc zu gefährlich fänden.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn die Lehrerin den Schülern etwas von der Welt zeigt, Naturschutzgebiet passt meines Wissens hervorragend zu Sachkunde/MNK/Menuk, wie auch immer man es benennt. Kampfhundehalter dürfen diese auch nicht einfach frei laufen lassen.
von
kerstinessler
am 29.09.2015, 17:15
Antwort auf:
Grundschule ungeplanter Ausflug
Ich lebe nicht in Deutschland.
Wir muessen jedes Jahr am Anfang des Schuljahres einen Wisch unterschreiben, dass unsere Kinder an Ausfluegen teilnehmen duerfen. Mein Kind darf nur an Ausfluegen zu Fuss im Ort mit, weil wir festgestellt haben, dass die Lehrer die Kidner im Bus nicht unter Kontrolle haben. Die Klasse sit auch mal 1 Tag segeln gegangen und keiner hat gefragt, ob die Kinder schwimmen koennen. Eltern duerfen auf die Ausfluege nicht mit und wir wissen nie, wer von der Schule als Begleitung mitgeht.
Unsere haben letztes Schuljahr am Strand Sport gemacht. Die Klassenlehrerin hat mich dann extra gefragt, ob Kind mitdarf. Kind wollte nicht wegen der freilaufenden Hunde. Das habe ich der Lehrerin gesagt. Die haben dann wohl vorher den Strand auf Hundesch*** kontrolliert und es waren immer 2 Erwachsene bei den Kindern.
Ich wuerde das der Klassenlehrerin einfach sagen.
von
germanit1
am 30.09.2015, 16:40
Antwort auf:
Grundschule ungeplanter Ausflug
hallo
es ist bestimmt dein erstes kind
..im kindergqarten ist alles durchgeplant in der grundschule muss man das dann bisle lockern ..warte mal in kl 5 werden die kids in einer grossstadt alleine gelassen
sei froh über solche super lehrer die den kindrn auch zeigen dass schule auch lernen mit anfassen und vor allen mit allen sinnen sein kann ..
tolle aktion
u gefahren gibt es immer..
auch aufm schulhof
der sohn unseres nachbar verlor neulich den schneidezahn in der gr. pause..
von daher ..
viel spass mir´t der tollen motivierten lehrerin ;-))
von
Smudo
am 04.10.2015, 15:41