Grundschule - Rückstellung bei Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Grundschule - Rückstellung bei Umzug

Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde diese Woche eingeschult und nun haben wir erfahren, dass wir leider in 1,5- 2 Monaten umziehen müssen. Nun habe ich folgendes Problem. Wir wohnen in Berlin, wo die Kinder ja sehr früh eingeschult werden. Mein Sohn ist noch 5 Jahre alt und wird im November 6 Jahre. Nach Berliner Stichtagregelung ist er schulpflichtig. Wir ziehen nach Bayern, dort ist er aber nicht schulpflichtig. Was passiert denn nun mit ihm? Muss/ Kann er wieder in den Kindergarten? Oder kommt er ihn die Grundschule? Oder dürfen wir vielleicht wählen? Vielen Dank für ihre Hilfe!

von mapauli am 13.08.2012, 10:40



Antwort auf: Grundschule - Rückstellung bei Umzug

Hallo, das weiß ich nicht. Klären Sie das mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Bayern. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2012



Antwort auf: Grundschule - Rückstellung bei Umzug

ich würde beim schulamt in Bayern anrufen, wie die das jetzt handhaben wollen

von kati1976 am 13.08.2012, 11:03



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