Hallo Frau Bader,
ich bin berufstätig und erwarte im April mein zweites kind. Diesmal möchte mein Mann auch in den Genuss der Elternzeit kommen. Ist es möglich das ich die ersten 12 Monate zu hause bleibe und mein Mann ebenfalls? Das er die zwei Monate also direkt nach der Geburt nimmt?
Bekommt man dann zweimal Elterngeld? Genau so wie wenn er die Zeit eigentlich erst hinten anhängen würde?
Ich hoffe ich habe nicht zu caotisch geschrieben......
LG
Mitglied inaktiv - 14.09.2012, 10:52
Antwort auf:
gleichzeitige Elternzeit nehmen
Hallo,
Elternzeit können Sie beide bis zu drei Jahren parallel beantragen
Elterngeld können Sie zusammen nur für höchstens 14 Monate beantragen,sie können die Monate dabei individuell verteilen. Nur die Monate, in denen die Mutter MG bekommt, werden der Mutter zugerechnet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2012
Antwort auf:
gleichzeitige Elternzeit nehmen
Ja, das ist möglich, und ja, ihr bekommt dann beide Elterngeld (es sei denn Du bekommst Mutterschutzgeld und Zuschuss vom AG dazu, das wird dann mit DEINEM Elterngeld verrechnet (betrifft NICHT das EG Deines Mannes).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.09.2012, 11:12
Antwort auf:
gleichzeitige Elternzeit nehmen
Hallo Sabine,
ich habe gesehen das du dich hier ziemlich gut auskennst. Weißt du zufällig auch, ob der Vater statt der zwei auch nur einen Monat Elternzeit nehmen kann? Auch, wenn die Frau zu hause ist und nicht arbeitet? Einfach nur so zur Unterstützung?
LG
Mitglied inaktiv - 17.09.2012, 05:42
Antwort auf:
gleichzeitige Elternzeit nehmen
Klar... aber dann gibt es kein Elterngeld... dafür muss er zwei Monate Elternzeit beantragen.
von
Sonni74LS
am 17.09.2012, 12:58