Gilt ein Teilw. Beschäftigungsverbot auch mit Krankmeldung und danach

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt ein Teilw. Beschäftigungsverbot auch mit Krankmeldung und danach

Ich bin seit kurzem im Teilweisen Beschäftigungsverbot und mir stellt sich die Frage ob bei ein Krankschreibung das Tw. Beschäftigungsverbot weitergilt? ET = Mitte Oktober 2015. Ein individuelles Beschäftigungsverbot gilt immer erst nach einer Krankschreibung. Daher die Frage. Danke für eine Info zu dem Thema.

von lola1234 am 02.07.2015, 14:05



Antwort auf: Gilt ein Teilw. Beschäftigungsverbot auch mit Krankmeldung und danach

Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2015



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