Hallo Frau Bader,
ich musste im Oktober 2016 meine Stelle auf ärztlichen Rat kündigen und erhalte seitdem ALG1. Ich habe im November erst erfahren, dass ich schwanger bin. Entbindungstermin ist mitte Juli.
Ich weiss, dass ich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld anstelle von ALG1 erhalte. Aber wie sieht es danach aus??
Muss ich dann ALG2 beantragen? Steht mir noch was anderes zu bis auf das Kindergeld?
Ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet zum Glück ... dennoch habe ich einfach Angst nach der Geburt finanziell nicht um die Runden zu kommen ... deshalb einfach meine Frage was mir in meiner Lage nach der Geburt zusteht.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Mery (ssw 25)
von
Mery2190
am 28.03.2017, 09:53
Antwort auf:
Was steht mir nach der Geburt als Arbeitslose zu?
Hallo,
ja, Sie bekommen Elterngeld.
Da sie aber augenscheinlich fast die gesamten letzten zwölf Monate vor der Geburt Arbeitslosengeld 1 bekommen haben, wird nicht viel mehr als der Mindestbetrag rauskommen. Also 300 €.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2017
Antwort auf:
Was steht mir nach der Geburt als Arbeitslose zu?
ALG 1 zählt leider nicht fürs Elterngeld. Daher gibt's nur den Mindestbeitrag von 300 Euro Elterngeld.
Natürlich muss dein Mann euch mitfinanzieren. Evtl. Kommt Wohngeld in Betracht?
Wieso um Himmels Willen rät ein Arzt zur Kündigung?
LG
von
Lewanna
am 28.03.2017, 10:01
Antwort auf:
Was steht mir nach der Geburt als Arbeitslose zu?
Je nachdem was Du bis Oktober verdient hast.
ALG1 ist kein Einkommen, aber bei Mitte Juli beginnt der Mutterschutz ja im Juni , oder noch Mai ?
Dann zählen nur von ALG1 bis Mai oder April mit 0€ rein, der Rest der 12 Berechnungsmonate mit altem Lohn.
Zur Kümdigung : Kenne ich, manchmal schadet ein Job der Gesundheit massiv, und dann ist es ratsamer zu kündigen. Attestiert ein Arzt das, dann gibt es auch keine Sperre.
Also , Du hast Kindergeld, Elterngeld und den Verdienst von Deinem Mann.
Ist es das erste Kind ? Was hat er denn netto ?
von
Sternenschnuppe
am 28.03.2017, 10:09