Gewünschte Arbeitszeiten nicht umsetzbar

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gewünschte Arbeitszeiten nicht umsetzbar

Hallo, Ich war jetzt knapp 2 Jahre Elternzeit und fange nächste Woche mit 25 Std. wieder an zu arbeiten. Unsere Öffnungszeiten sind Vormittag und Donnerstag zusätzlich nachmittags bis 18.00h. Wir haben Gleitzeit von 7.00- 19.30h. Meine beiden Kinder sind im Kindergarten und der Kindergarten ist nur bis 16.30h besetzt. Ich habe meinem Abteilungsleiter bereits mitgeteilt dass es für mich so gut wie unmöglich ist, donnerstags nachmittags zu arbeiten, aber er will wegen Gleichbehandlung gegenüber anderen Mitarbeitern nicht weiter darüber reden und ich soll sehen wie ich es hinbekomme. In dem Bereich wo ich arbeite sind wir zu viert und alle drei arbeiten an diesem Nachmittag, die haben aber auch alle mehr wöchentliche Stunden wie ich. Gibt es irgenwie eine rechtliche Linie womit ich es hinkriegen könnte. Mein Mann arbeitet auch und er kommt immer spät und wenn ich die Kinder nach dem Kindergarten nochmal bei einer Tagesmutter unterkriegen würde, wäre ich auch nochmal mind. eine halbe Stunde unterwegs um die Kinder von A nach B zu bekommen. Das gehts dann auch von meinen Arbeitsstunden ab. Ich sitze echt in der Zwickmühle und weiß nicht weiter. Vielen Dank schonmal für die Antwort. Ciddi

von Ciddi am 06.10.2017, 14:15



Antwort auf: Gewünschte Arbeitszeiten nicht umsetzbar

Hallo, darauf haben Sie leider keinen Anspruch. Hilft nur, mit allen Beteiligten zu reden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Gewünschte Arbeitszeiten nicht umsetzbar

Der Arbeitgeber soll - muss aber nicht - den familiären Interessen entgegenkommen. Ich würde mit den Kolleginnen reden ob man sich untereinander einigen kann, dass die Öffnungszeiten gemeinsam abgedeckt werden und dem Chef eine fertige Lösung präsentieren. Wenn das nicht geht, musst du letztlich die TZ-Beschäftigung abbrechen und dir bei einem anderen AG was suchen.

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 15:35



Antwort auf: Gewünschte Arbeitszeiten nicht umsetzbar

Wie Uriah schon schrieb... Aber: wie wöre eine Konpromisslösung dass Du jeden 2. Donnerstag lang gehst und an diesenbeiden Donnerstagen der vater auch mal seinen Part der Betreuung übernimmt? Immerhin gehst Du nur TZ arbeiten weil ER lange arbeitet... JEDEN Tag. Alles 2 Wochen mal an einem Tag etwas kürzen muss dann halt auch mal drin sein. Warum müssen immer nur die Mütter ihre Arbeitszeiten biegen? Gruss D

von desireekk am 06.10.2017, 22:07



Antwort auf: Gewünschte Arbeitszeiten nicht umsetzbar

Hast du in deinem Antrag auf TZ keine Einschränkung deiner Verfügbarkeit angegeben, kann der AG dich gemäß der üblichen Zeiten einsetzen. Kommt er dir jetzt entgegen, öffnet er allen anderen AN auch Tür und Tor mit ähnlichen Wünschen bzgl ihrer Anwesenheit zu kommen. Denen müsste er dann auch zustimmen - Gleichbehandlung. Nur mal so am Rande...

von cube am 07.10.2017, 13:41



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