Genaue Berechnung des Bezugszeitraumes fürs Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Genaue Berechnung des Bezugszeitraumes fürs Elterngeld

Hallo, der Stichtag meines Babys ist der 24.06.2015. Ich habe aktuelle Steuerklasse III und mein Mann V. Wenn ich den Mutterschutz berücksichtige ist mein Bezugszeitraum doch Mai 2014 bis April 2015 und ich hätte Ende November schon 7 Bezugsmonate voll für die Eltergeldbemssung auf Steuerklasse III. Der Bezugszeitraum meines Mannes wäre Juni 2014-Mai 2015, d.h. wenn wir jetzt sofort wechseln, kriegt er auch seine 6 Monate mit Steuerklasse III voll. Ist das richtig gerechnet? Und was passiert, wenn das Kind erst im Juli kommt, ändert das etwas an meinem Bezugszeitraum? (außer, dass wir dann Anspruch Eltergeld Plus hätten) Danke

von Lilly2061 am 21.11.2014, 12:29



Antwort auf: Genaue Berechnung des Bezugszeitraumes fürs Elterngeld

Hallo, Soweit sich jedoch eines der Abzugsmerkmale (z.B die Steuerklasse) im Bemessungszeitraum geändert hat, ist das Merkmal maßgeblich, das im Bemessungszeitraum in der überwiegenden Zahl der Monate mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegolten hat. Galten die Abzugsmerkmale in der gleichen Zahl der Monate, wird das Merkmal zugrunde gelegt, das zuletzt galt. Es gelten die letzten 12 Mo. vor der Geburt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2014



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